Versicherungsschutz im Ehrenamt
Der Versicherungsschutz der BGW – gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten – gilt auch dann, wenn eine Organisation gar keine fest angestellten Mitarbeiter bei der BGW versichert hat. Versichert sind alle das Ehrenamt betreffenden Tätigkeiten, einschließlich der damit verbundenen notwendigen Wege.

Wohlfahrtspflege nicht von Änderungen betroffen
Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber den Unfallschutz für ehrenamtlich Tätige erweitert. Die Wohlfahrtspflege ist davon nicht betroffen, denn hier besteht bereits ein umfassender Versicherungsschutz. Unter anderem können jetzt nicht nur gewählte Ehrenamtsträger, sondern auch die ehrenamtlich Tätigen in gemeinnützigen Organisationen Im Wege der freiwilligen Versicherung unfallversichert werden. Diese Versicherung ist beitragspflichtig.
Wer sich im Bereich Gesundheit oder Wohlfahrt ehrenamtlich engagiert, ist per Gesetz kostenfrei unfallversichert - im Gegensatz zu Ehrenamtlern in anderen Bereichen, die angemeldet und für die Beiträge entrichtet werden müssen. Über 23 Millionen Menschen üben in Deutschland ein Ehrenamt aus, davon viele in den Bereichen Gesundheit und Wohlfahrt.
Der beitragsfreie Unfallversicherungsschutz im Wohlfahrtsbereich gilt für alle unentgeltlichen Tätigkeiten und sogar für solche, bei denen Aufwandsentschädigungen, zum Beispiel für Selbstkosten, gezahlt werden. Die Versicherung deckt nicht nur das Unfallrisiko bei der ehrenamtlichen Tätigkeit ab, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg. Stößt dem Ehrenamtler etwas zu, so trägt die BGW die gesamten Kosten für eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Ist seine Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert, sichert sie ihn mit einer Rente ab.
Umfassende Leistungen der BGW
- Wir tragen die Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.
- Wir zahlen das Verletztengeld als Ersatz für Ihren Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation.
- Wir sichern Sie im Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit mit einer Rente ab.
- Wir sorgen im Todesfall für die Hinterbliebenen: Je nach Sachlage zahlen wir Renten, Sterbegeld, Überführungskosten oder Beihilfen.
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