Gesetzliche Unfallversicherung bei Aufenthalten im Ausland
Beschäftigte ins Ausland zu entsenden, ist im Zeitalter der Globalisierung nichts Ungewöhnliches mehr. Immer häufiger müssen sich Personalverantwortliche und Unternehmer daher auch mit Fragen des grenzüberschreitenden Versicherungsschutzes auseinandersetzen.
Mit dem Beginn eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses unterliegt jeder Arbeitnehmer in Deutschland automatisch dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz Ihrer Berufsgenossenschaft erstreckt sich grundsätzlich nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Zunehmend beschränken sich die Tätigkeiten der Versicherten in vielen Fällen aber nicht mehr nur auf das deutsche Staatsgebiet. Immer mehr Arbeitnehmer werden auch im Ausland eingesetzt. Dieser Tatsache musste die Sozialgesetzgebung natürlich Rechnung tragen. Innerhalb der EU, aber auch mit anderen Ländern bestehen Vereinbarungen, wonach die deutschen Rechtsvorschriften über Soziale Sicherheit unter bestimmten Bedingungen dem Arbeitnehmer auch bei einer vorübergehenden Auslandstätigkeit den gewohnten Versicherungsschutz garantieren.
Wesentliche Voraussetzung für die gesetzliche Unfallversicherung im Ausland ist, dass ein inländisches Beschäftigungsverhältnis über die Zeit des Auslandeinsatzes hinaus besteht. Um Einzelfälle zu klären, nutzen Sie bitte unseren Fragebogen. Faxen Sie den ausgefüllten Fragebogen an die Fax-Nr.: (040) 202 07 - 14 96 oder schicken Sie ihn per E-Mail an Beitraege-Versicherungen@bgw-online.de.
Sollten wir nach dem Auswerten Ihrer Antworten zu dem Ergebnis kommen, dass kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach deutschem Recht im Rahmen der Aussendung besteht, schicken wir Ihnen bei Bedarf gern ein Angebot zu einer freiwilligen Auslandsversicherung.
- Informationen und Voraussetzungen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Schüler und Studierende bei Auslandsaufenthalten, wie beispielsweise Auslandspraktika oder Auslandssemester, gibt der Flyer "Sicher im Ausland" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
- Mit der immer stärker vorliegenden Liberalisierung des deutschen Arbeitsmarktes werden auch vermehrt Arbeitnehmer von ausländischen Unternehmen auf Minijobbasis in Deutschland beschäftigt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz des Arbeitnehmers.
Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen
- Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
- Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
- E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de
Informationen zu Auslandseinsätzen: "Gesundheitsmagazin" der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft |
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