| FAQ | ||
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Frage: |
Kann ich mich bei Ihnen für ein Seminar telefonisch vormerken lassen? |
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Antwort: |
Das ist nicht möglich, weil wir für die Seminarteilnahme die Unterschrift Ihres Arbeitgebers benötigen. Deshalb nutzen Sie bitte die schriftliche Anmeldung, die Sie am Ende der Seminarbroschüre finden oder buchen Sie Ihr Seminar online. |
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Frage: |
Nach welchen Kriterien werden die Seminarplätze vergeben? |
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Antwort: |
Die Anmeldungen werden grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet. Für jedes Seminar steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Bei Stornierung eines bereits vergebenen Seminarplatzes durch einen Teilnehmer, wird dieser Platz an einen Teilnehmer vergeben, der zunächst eine Absage erhalten hat. Die Benachrichtigung erfolgt telefonisch durch die Akademien in Hamburg oder Dresden. Auch beim "Nachrücker-Verfahren" entscheidet das Eingangsdatum. |
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Frage: |
Warum bietet die BGW nicht mehr Seminare an? Warum gibt es so oft Absagen? |
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Antwort: |
Die Seminare werden ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge finanziert. Aus diesem Grund sind die Ressourcen begrenzt. Darüber hinaus beschränken wir die Teilnehmerzahl aus qualitativen Gründen auf maximal 20 Personen pro Seminar. |
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Frage: |
Warum dauern die Seminare in der Regel 2,5 Tage und nicht nur 2 Tage? |
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Antwort: |
Die Seminare beginnen und enden in der Regel am frühen Nachmittag. Dies ist eine bewusste Entscheidung, um unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zumutbare Anreise- und Abreisezeiten anbieten zu können. |
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Frage: |
Warum hatte ich mit meiner Anmeldung keinen Erfolg? |
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Antwort: |
Gründe für Ihre Absage könnten folgende sein:
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Frage: |
Wie erfahre ich, ob ein Seminarplatz frei ist? |
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Antwort: |
Bitte wenden Sie sich telefonisch an die Abteilung Präventionskoordination – Akademie Hamburg oder die Akademie Dresden. |
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Frage: |
Beteiligt sich die BGW an Kosten für Fahrsicherheitstrainings? |
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Antwort: |
Für ein Training übernimmt die BGW für ihre Versicherten die Kosten. Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Mobilitätsmanagement". |
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Frage: |
Entstehen Kosten für den Besuch eines Seminars? |
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Antwort: |
Ihnen und Ihrem Arbeitgeber entstehen für den Besuch eines Seminars keine Kosten, vorausgesetzt Ihr Betrieb ist Mitglied unserer Berufsgenossenschaft. Für qu.int.as-Seminare gelten gesonderte Regelungen. Nähere Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen. |
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Frage: |
Werden Reisekosten für den Besuch eines Seminars übernommen? |
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Antwort: |
Aus organisatorischen Gründen haben Sie die Reisekosten zunächst auszulegen. Wir erstatten Ihnen nach Abschluss des Seminars unabhängig vom Verkehrsmittel eine Entfernungspauschale von 0,20 € pro gefahrenen Kilometer für die Wegstrecke von Ihrem Betrieb bis zur Schulungsstätte und zurück. In der Abrechnung ist die schnellste Wegstrecke anzugeben. Die Angaben werden von der BGW mit Hilfe des ViaMichelin Routenplaners überprüft. Beim Seminar erhalten Sie ein Reisekostenformular, in das Sie Ihre gefahrenen Kilometer vom Betrieb zur Schulungsstätte eintragen. Reichen Sie das Formular einfach über die Seminardozenten ein. Für qu.int.as-Seminare gelten gesonderte Regelungen. Weitere Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen. |
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Frage: |
Wie verhalte ich mich, wenn ich von Ihnen eine Absage bekommen habe mit der Begründung "Seminar belegt"? |
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Antwort: |
Sie rufen uns an und erfragen ein freies Seminar. Präventionskoordination – Akademie Hamburg: Telefon: (040) 202 07 - 28 90 Alternativ senden Sie uns eine neue Anmeldung mit neuem Seminartermin oder beziehungsweise mit dem Hinweis "nächstmöglicher Termin" zu. |
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