Die Reha-Servicestelle Delmenhorst
Nach einem Unfall behindert? Eine Krankheit zwingt zur Aufgabe des Berufs? Zum physischen Handicap kommen Zukunftsängste: Drohen ein sinkender Lebensstandard und Benachteiligung im sozialen Umfeld? Wie kann Rehabilitation die Folgen abfangen?
Es gibt einen Katalog von Maßnahmen und Förderungsmöglichkeiten, sowie eine Fülle von Trägern und Zuständigkeiten im System der Sozialversicherungen. Aber welches ist im Einzelfall das Ziel und welche Maßnahmen sind sinnvoll? Wer hilft bei den Formalitäten, koordiniert und vermittelt zwischen den Reha-Trägern und Beteiligten? - In diesem System sich zurecht zu finden, ist unter "normalen" Umständen nicht einfach. Für jemanden, der andere Sorgen hat, können daraus unüberwindliche Hürden werden.
Service und Koordination aus einer Hand
Genau hier setzen die neu eingerichteten Servicestellen der Rehabilitation an. Sachkundige Berater unterstützen den Betroffenen beim Umgang mit den Reha-Trägern. Die Servicestelle hilft bei Planung und Umsetzung. Sie informiert über weitere Hilfen, klärt die Zuständigkeiten und die Finanzierung.
Bemerkenswert: Es wird keine neue Verwaltungsebene geschaffen, sondern unbürokratisch auf bewährte Strukturen zurück gegriffen. Auf kommunaler Ebene wählen die verschiedenen Sozialversicherungsträger - neben den Berufsgenossenschaften auch die Krankenkassen und Rentenversicherer, das Arbeitsamt, das Sozialamt und weitere andere - vor Ort eine Stelle, die die Service- und Koordinationsaufgaben für alle übernimmt.
In Delmenhorst fiel die Wahl auf die Bezirksverwaltung der BGW. Hier arbeitet seit September 2002 die Servicestelle für den gesamten Stadtbereich mit einem Team aus Mitarbeitern der BGW. Leiter der Servicestelle und Ansprechpartner für Beratungskunden ist Jörg Kramarczyk von der BGW.
Servicestelle BGW Delmenhorst
Fischstraße 31
27749 Delmenhorst
Tel.: (04221) 913-159
E-Mail
Eine Übersicht der Servicestellen bundesweit hilft Ihnen bei der Suche nach der nächstgelegenen Servicestelle Ihres Wohnortes.
Ausführliche Informationen zur Servicestelle Delmenhorst enthält unsere Broschüre "Servicestelle Delmenhorst".
Hintergrund: Das neue Sozialgesetzbuch IX
Gesetzliche Grundlage dieser Servicestellen ist das neue Sozialgesetzbuch IX vom Juli 2001. Es regelt die Ansprüche von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen und die Ziele der Rehabilitation.
Diese soll dem Patienten seine aktive, am gesellschaftlichen Leben und an der Arbeitswelt teilnehmende Existenz ermöglichen. Rehabilitation eines behinderten Menschen bedeutet auch und vor allem, dem Patienten einen selbstbestimmten Weg anzubieten. Bei der Umsetzung dieses Anspruchs helfen die Servicestellen umfassend und individuell.





