Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Gesunde Mitarbeiter - gesunde Betriebe
Erst die Arbeitskraft der Beschäftigten führt ein Unternehmen zum Erfolg. Fallen sie länger aus, stellt das alle Beteiligten vor Probleme. Mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) können Betriebe gegensteuern.

Arbeitgeber sind seit dem Jahr 2004 gesetzlich aufgefordert, ein BEM anzubieten. Das Angebot richtet sich an Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind – egal ob ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen. Was kann für ihre Gesundheit getan werden, wie kann ihr Arbeitsplatz gesichert werden? Das BEM dient dazu, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen.
Systematisch vorgehen, individuelle Wege finden
Dahinter steht der Gedanke, dass ein systematisches Vorgehen anstelle reiner Einzelfallentscheidungen Transparenz schafft und Wege verkürzt. Natürlich geht es darum, individuell die bestmögliche Lösung zu finden – aber wer wann mit wem spricht, lässt sich festlegen. Bei den Lösungsmodellen ist von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Flexibilität gefordert: Infrage kommen beispielsweise eine stufenweise Wiedereingliederung, Schulungsmaßnahmen oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes.
Die Arbeitnehmer profitieren vom betrieblichen Eingliederungsmanagement nicht nur mit Blick auf ihre Gesundheit: Sie können schneller wieder voll in den Beruf einsteigen und müssen sich keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen. Auch für den Arbeitgeber rechnet sich sein Engagement: Er sichert dauerhaft Arbeitskraft und Know-how der Beschäftigten und fördert deren Motivation.
- Nützlich: Die BGW hat einen Praxisleitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement erarbeitet - speziell für Altenpflege-Betriebe. An Personalverantwortliche und Betriebsärzte richtet sich außerdem der Leitfaden "Wiedereingliederung" vom Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).
- Know-how sammeln: In einem kostenlosen Seminar zum Thema vermitteln Experten das nötige Wissen, mit dem Sie in Ihrem Betrieb erfolgreich ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen können.
Ihr Ansprechpartner:
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- Feste Verantwortlichkeiten - erfolgreiches BEM: Zuständige Akteure



