Sicherheitsbeauftragte: Ehrenamt für den Arbeitsschutz

Bild: Collage Warnzeichen

Es brennt im Altenheim – Rauchschutztüren sind nicht geschlossen, Feuerlöscher nicht griffbereit, Fluchtwege nicht bekannt. Auf solche Mängel hätte ein zum Sicherheitsbeauftragten ernannter Mitarbeiter rechtzeitig hinweisen können.

Jeder kann Sicherheitsbeauftragter werden

In vielen Betrieben führen falsche Vorstellungen dazu, dass oft nur der Hausmeister mit der Sicherheitsarbeit betraut wird. Dabei ist technischer Sachverstand keine Voraussetzung. So sind zum Beispiel in einem Krankenhaus oft nur Mitarbeiter aus der technischen Abteilung Sicherheitsbeauftragte. Ärzte, Psychologen, Krankenschwestern oder Sozialarbeiter, die aus ihren jeweiligen Blickwinkeln auf Gefahren in ihrem Arbeitsbereich achten könnten, leider zu wenig vertreten. Jeder Mitarbeiter kann Sicherheitsbeauftragter werden.

Beraten, vermitteln, gestalten

Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützen. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und –ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. Der Sicherheitsbeauftragte ist im betrieblichen Arbeitsschutznetzwerk eine wichtige Stütze für den Unternehmer. Er gibt Hinweise und Empfehlungen zur sicheren Gestaltung von Arbeitsabläufen und -bereichen. Er beobachtet die betrieblichen Abläufe in seiner Umgebung und stellt potenzielle Gefahren fest – technische beziehungsweise organisatorische Mängel oder leichtsinniges Verhalten.

Vor allem soll er sich bei regelmäßigen Kontrollgängen davon überzeugen, dass die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und richtig benutzt werden. Jörg Schmengler erklärt: "Eine Schutzvorrichtung verhindert eine Gefahr nur, wenn sie in Ordnung ist und auch benutzt wird. Zentrale Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist es daher auch, die Kollegen zu informieren und zu umsichtigem, sicherheitsgerechtem Verhalten zu motivieren."

Die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten:

  • Sie weisen Vorgesetzte auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren hin.
  • Sie informieren Kollegen über Gefährdungen.
  • Sie geben Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
  • Sie wirken in Arbeitsschutzgremien mit.

Keine juristische Verantwortung

Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen sollte möglichst an den individuellen Bedarf angepasst werden. Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, so müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Sind Ihre Mitarbeiter einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt, so empfiehlt sich die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten schon bei weniger als 20 Mitarbeitern. Die Benennung sollte schriftlich und unter Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen. Weiterhin sollten Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den direkten Vorgesetzten einbeziehen. In der BG-Regel "Grundsätze der Prävention" (BGR A1) finden Sie einen Mustervordruck zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, ferner praxisnahe Informationen zur Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Als Ausgleich für seine zusätzlichen Aufgaben soll der Sicherheitsbeauftragte nach Möglichkeit in anderen Arbeitsbereichen entsprechend entlastet werden. Da er keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnis hat, ist er bei Verstößen gegen die Unfallverhütung weder zivil- noch strafrechtlich verantwortlich.

  • Die BGW bietet mehrtägige Seminare für neue Sicherheitsbeauftragte sowie Fortbildungsmöglichkeiten an.

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb

Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten