| Prävention >> Erste Hilfe >> | ||
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Frage: |
Kann ich meine Erste-Hilfe-Pflichten delegieren? |
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Antwort: |
Vor allem in großen Betrieben ist es unumgänglich, einige Erste-Hilfe-Pflichten an geeignete Personen zu delegieren. In der Checkliste zur Organisation der Ersten Hilfe ist eine entsprechende Zuordnung (Wer soll welche Aufgaben übernehmen?) bereits berücksichtigt. Unser Tipp: Sie sollten die übertragenen Aufgaben und Befugnisse schriftlich festhalten. |
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Frage: |
Was kostet die Ausbildung? |
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Antwort: |
Die Teilnahmegebühren für den Erste-Hilfe-Lehrgang und das Erste-Hilfe-Training trägt die Berufsgenossenschaft. Die Ausbildungsträger rechnen direkt mit den Berufsgenossenschaften ab. Die restlichen Kosten wie Entgeltfortzahlung, An- und Abreise zum Lehrgang tragen Sie als Unternehmer. Die Kosten für den Lehrgang "Erste Hilfe am Kind" können leider nicht übernommen werden. |
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Frage: |
Welche Folgen hat es, wenn ich die Vorschriften missachte? |
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Antwort: |
Wenn Sie als Unternehmer Ihre Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllen, können Ihnen daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind da noch die geringsten Folgen. Sollte einer Ihrer Beschäftigten aufgrund mangelhafter oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie - bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. |
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Frage: |
Wer bildet Ersthelfer aus? |
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Antwort: |
Die von den Berufsgenossenschaften geförderte Ausbildung der Ersthelfer erfolgt in der Regel durch eine dazu ermächtigte Stelle. Auf den Seiten der "Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe" finden Sie eine Liste der ermächtigten Stellen. |
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Frage: |
Wer sollte Ersthelfer werden? |
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Antwort: |
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer Ersthelfer werden, bei dem nicht gravierende körperliche oder psychische Gründe dagegensprechen. Denken Sie auch an folgende Personen:
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Frage: |
Wer unterstützt mich bei der Organisation der Ersten Hilfe? |
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Antwort: |
Der wichtigste Ansprechpartner bei der Planung und Umsetzung von Erste-Hilfe-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen ist der von Ihnen bestellte Betriebsarzt. Die Beratung und Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe gehört zu seinen gesetzlich festgelegten Aufgaben. Unterstützung können Sie auch von der Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten. Bei konkreten Fragen zur Ersten Hilfe in Ihrem Unternehmen steht Ihnen natürlich auch unsere Präventionsabteilung zur Verfügung. |
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Frage: |
Wie bestelle ich Ersthelfer? |
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Antwort: |
Grundsätzlich obliegt Ihnen als Unternehmer die Auswahl der geeigneten Ersthelfer. Beachten Sie dabei, dass zum Beispiel auch im Schichtbetrieb und während der Urlaubszeit genügend Ersthelfer anwesend sein müssen. Für die Bestellung gibt es keine Formvorschriften. Sie sollte allerdings schriftlich erfolgen. Sinnvoll wäre es außerdem, einen entsprechenden Vermerkt in die Personalakte beziehungsweise als Ergänzung zum Arbeitsvertrag aufzunehmen. |
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Frage: |
Wie erfolgt die Abrechnung für einen Erste-Hilfe-Kurs? |
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Antwort: |
Setzen Sie sich mit einer der berufgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungsstellen in Verbindung. Für die Anmeldung erhalten Sie ein Teilnahmeformular. Nach Abschluss der Ausbildung rechnet die Ausbildungsorganisation direkt mit der BGW ab – für Sie entsteht kein weiterer Aufwand. |
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