| Prävention >> Arbeitsmedizin >> | ||
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Frage: |
Was ist zu tun, wenn ein Beschäftigter eine beruflich empfohlene Impfung ablehnt? |
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Antwort: |
Wir empfehlen dem Unternehmer, sich von den Mitarbeitern, die die angebotene Impfung ablehnen, schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie über die gebotenen Maßnahmen zur Immunisierung unterrichtet wurden und dass ihnen die kostenlose Aktiv-Schutzimpfung angeboten wurde. |
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Frage: |
Besteht zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen eine Übergangsregelung für Ärzte, die nicht die Bezeichnung "Facharzt für Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen? |
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Antwort: |
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die nach den Vorgaben der GefStoffV, BioStoffV bzw. der GenTSV erfolgen, ist jedenfalls in den Verordnungen eine Übergangsregelung nicht vorgesehen. Untersuchungen, die auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A4 erfolgen (zum Beispiel gefährdende Tätigkeiten gemäß den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen), können von ermächtigten Ärzten, auch wenn sie keine der oben genannten Bezeichnungen führen, weiterhin durchgeführt werden. |
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Frage: |
Gibt es ermächtigungsbezogene Fortbildungsveranstaltungen/Seminare für Ärzte beziehungsweise ärztliches Hilfspersonal? |
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Antwort: |
Diese werden vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV - Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA) angeboten. Termine und Orte sind bei der IPA abrufbar. |
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Frage: |
Was passiert, wenn ein Beschäftigter eine verbindlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ablehnt? |
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Antwort: |
Eine Pflicht zur Duldung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung besteht nicht. Da der Unternehmer den Versicherten ohne fristgerechte Untersuchung jedoch nicht gefährdend weiterbeschäftigen darf, können sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben, insbesondere dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann. |
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Frage: |
Welcher Arzt ist berechtigt, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen (speziell im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege)? |
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Antwort: |
Der Arbeitgeber darf für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nur Ärzte beauftragen, die Facharzt für Arbeitsmedizin sind oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen (§7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit der Technischen Regeln Biologische Arbeitsstoffe (BGR/TRBA 250)). |
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Frage: |
Welche Personen mit infektionsgefährdenden Tätigkeiten sind arbeitsmedizinisch zu untersuchen? |
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Antwort: |
Der zu untersuchende Personenkreis im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege ist festgelegt in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Teil 2 in Verbindung mit der Technischen Regel Biologische Arbeitsstoffe (BGR/TRBA 250).
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Frage: |
Wie verbindlich sind die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze? |
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Antwort: |
Alle Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für den ermächtigten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. |
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Frage: |
Wie werden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen abgerechnet? |
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Antwort: |
Gemäß der allgemeinen "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ). Die UV-GOÄ bezieht sich ausschließlich auf Heilbehandlungen, die von Berufsgenossenschaften getragen werden, und gilt nicht für die arbeitsmedizinische Vorsorge. |
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Frage: |
Wird es eine neue Unfallverhütungsvorschrift BGV A4 geben? |
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Antwort: |
Zukünftig ist eine separate Unfallverhütungsvorschrift BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" nicht mehr vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diejenigen Themenfelder zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die in Ergänzung der staatlichen Vorschriften noch durch die Berufsgenossenschaften zu regeln sind, in einem eigenen Abschnitt "Arbeitsmedizinische Vorsorge" in die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Grundsätze der Prävention" zu integrieren. Diese Regelungen sollen durch Erläuterungen und Konkretisierungen in der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR A1 ergänzt werden.
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Frage: |
Wofür zahlt der Arbeitgeber Beiträge an den Unfallversicherungsträger, wenn er arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zusätzlich bezahlen muss? |
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Antwort: |
Die Berufsgenossenschaften (UV-Träger) sind für den Unternehmer die Versicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten seiner Arbeitnehmer. Sie entschädigen Verletzte, Erkrankte, deren Angehörige und Hinterbliebene und sorgen für die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten. |
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Frage: |
Woher bekomme ich die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bzw. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)? |
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Antwort: |
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Frage: |
Benötigen meine Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Untersuchung? |
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Antwort: |
Ja, sofern die Mitarbeiter an ihrem Arbeitplatz mit Gefahrstoffen umgehen oder einer Infektionsgefährdung unterliegen. Der Betriebsarzt untersucht die Mitarbeiter hinsichtlich bestehender Gesundheitsstörungen und bewertet, ob diese im Zusammenhang zum Arbeitsplatz beziehungsweise zu der beruflichen Tätigkeit stehen. Personen wie zum Beispiel Krankenschwestern, -pfleger, Arzt- und Zahnarzthelfer/-innen und Laboranten/-innen sind arbeitsmedizinisch zu untersuchen. Grundlage für die Arbeitsmedizinische Vorsorge bildet bislang die Unfallverhütungsvorschrift BGV A4. Fragen richten Sie bitte an unseren Bereich Arbeitsmedizin oder Ihren Betriebsarzt. |
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| Prävention >> Arbeitsmedizin >> Haut >> | ||
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Frage: |
Wer bezahlt den Hautschutz (Handschuhe, Pflegesalben)? |
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Antwort: |
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Betroffene Hauterkrankte, die an einem BGW-Hautschutzseminar teilgenommen haben, werden mit einem Starterpaket versorgt. |
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Frage: |
Muss im Gesundheitsdienst der Unternehmer den Beschäftigten Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen? |
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Antwort: |
Beim Umgang mit Körperflüssigkeiten oder -ausscheidungen haben die Beschäftigten geeignete Schutzhandschuhe zu tragen, die das Unternehmen zur Verfügung zu stellen hat. Da zunehmend mehr Handschuhträger eine Empfindlichkeit (Allergie) gegen Latex entwickeln, empfiehlt die BGW
zu verwenden. |
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Frage: |
Gibt es einen Handschuh, den man generell empfehlen kann? |
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Antwort: |
Den "optimalen Handschuh" gibt es leider nicht. Unterschiedliche Risiken erfordern unterschiedliche Materialien. Der Einsatz gepuderter Latex-Handschuhe jedoch ist aufgrund ihrer hohen Allergiegefahr grundsätzlich nicht gestattet. Friseure:
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Frage: |
Gegen welche Stoffe bestehen (im Pflegeberuf) die häufigsten Allergien? |
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Antwort: |
Latex, Flächen- und Instrumentendesinfektionsmittel, Duft- und Konservierungsstoffe, Gummiinhalts-und Zahnfüllstoffe. Die meisten Handekzeme unserer Versicherten (Gesundheitsdienst, Friseure) sind jedoch nicht allergisch bedingt, sondern "Abnutzungsekzem" aufgrund der massiven Belastung der Haut durch Feuchtigkeit. |
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Frage: |
Mir stehen am Arbeitsplatz keine Handschuhe und Hautschutzcremes zur Verfügung. Was kann ich tun? |
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Antwort: |
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen geeignete Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich zunächst an Ihren Abteilungsleiter. Auch Betriebsarzt, Sicherheitsingenieur, Pflegedienstleitung, Hygieneschwester oder Betriebliche Interessenvertretung sind mögliche Ansprechpartner. |
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Frage: |
Ich arbeite in der Pflege und habe rote, raue und rissige Hände. Besteht eine Allergie auf das Desinfektionsmittel? |
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Antwort: |
Der größte Risikofaktor für Hautschäden im Gesundheitsdienst ist die Feuchtarbeit. Diese beinhaltet den Kontakt mit Wasser und das Tragen von Handschuhen. Es ist besonders wichtig, die Häufigkeit der Händewaschungen zu senken und diese nur dann durchzuführen, wenn Verschmutzungen sichtbar sind. Meistens liegt keine Allergie auf das Desinfektionsmittel vor. Dies können Sie bei Ihrem Hautarzt testen lassen. Sollten Sie eine Allergie auf einen Inhaltsstoff des Desinfektionsmittels haben, lässt sich in der Regel ein gut verträgliches Ersatzprodukt finden. |
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Frage: |
Wenn ich Handschuhe trage, schwitzen meine Hände stark. Was kann ich dagegen tun? |
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Antwort: |
Tragen Sie Handschuhe grundsätzlich nur so lange wie nötig. Wechseln Sie zwischen Feucht- und Trockenarbeiten so oft es geht. Viele haben gute Erfahrungen mit dem Tragen von Baumwollhandschuhen als Unterziehhandschuh gemacht. Diese müssen regelmäßig gewechselt werden, wenn sie "durchfeuchtet" sind. Unterstützend gibt es gerbstoffhaltige Hautschutzprodukte, die der Schwitzneigung in Handschuhen entgegenwirken. Es berät Sie Ihr Betriebsarzt. |
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Frage: |
Ich glaube, dass meine Hautveränderungen durch meinen Beruf verursacht sind. Was kann ich tun? |
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Antwort: |
Wenden Sie sich an Ihren Ihren Betriebs- oder Hautarzt. Wenn Sie einverstanden sind, meldet dieser Ihre Erkrankung der Berufsgenossenschaft. Sie können natürlich auch direkt Kontakt mit dem schu.ber.z, dem Schulungs- und Beratungszentrum der BGW, aufnehmen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir dann ein individuelles Rehabilitationskonzept. Zusätzlich bieten wir für verschiedene Berufsgruppen Hautschutzseminare an. In der Vielzahl der Fälle gehen die Hauterscheinungen unter Anwendung geeigneter Schutz- und Pflegemaßnahmen zurück, und es ist ein nahezu beschwerdefreies Arbeiten möglich. |
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Frage: |
Habe ich eventuell eine Berufskrankheit an den Händen? |
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Antwort: |
Eine Berufskrankheit der Haut (BK Nr.5101, Berufskrankheitenverordnung) liegt vor, wenn:
Dies trifft zum Glück in den meisten Fällen (noch) nicht zu. Die Berufsgenossenschaft als Ihr Partner möchte Ihnen daher schon im Vorfeld Hilfe anbieten. Wenden Sie sich an uns. Wir haben verschiedene Möglichkeiten, vorbeugend aktiv zu werden. Auch das schu.ber.z, das Schulungs- und Beratungszentrum der BGW, hilft Ihnen weiter. |
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| Prävention >> Arbeitsmedizin >> Schutzausrüstung >> | ||
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Frage: |
Welche Bedeutung hat Schutzkleidung für Beschäftigte im Gesundheitsdienst? |
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Antwort: |
Die Schutzkleidung verhindert, dass die Kleidung (auch Berufskleidung) der Beschäftigten mit Krankheitskeimen verschmutzt wird und hierdurch die Gefahr der Krankheitsverschleppung entsteht. Trachten, offen getragene Arztkittel, sogenannte Hauskleidung und Uniformen erfüllen im allgemeinen die Anforderungen an Schutzkleidung nicht.
zur Verfügung zu stellen. |
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Frage: |
Wer ist im Gesundheitsdienst für die Schutzkleidung verantwortlich? |
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Antwort: |
Wenn durch betriebstechnische Maßnahmen nicht ausgeschlossen ist, dass die Beschäftigten Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, hat der Unternehmer geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, das heißt zum Beispiel reinigen, desinfizieren und instandhalten. |
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Frage: |
Wann muss im Gesundheitsdienst Schutzkleidung getragen werden? |
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Antwort: |
Bei allen Tätigkeiten, bei denen damit zu rechnen ist, dass Beschäftigte gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgesetzt werden beziehungsweise deren Berufs- oder Privatkleidung mit Krankheitskeimen kontaminiert werden kann, ist entsprechende persönliche Schutzkleidung zu tragen. Zu diesen Tätigkeiten gehören:
Schutzkleidung ist vom Betrieb in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen, zu desinfizieren, zu reinigen und instandzuhalten. |
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Frage: |
Muss im Gesundheitsdienst der Unternehmer den Beschäftigten Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen? |
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Antwort: |
Beim Umgang mit Körperflüssigkeiten oder -ausscheidungen haben die Beschäftigten geeignete Schutzhandschuhe zu tragen, die das Unternehmen zur Verfügung zu stellen hat. Da zunehmend mehr Handschuhträger eine Empfindlichkeit (Allergie) gegen Latex entwickeln, empfiehlt die BGW
zu verwenden. |
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Frage: |
Sind Latexhandschuhe auch geeignet für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten? |
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Antwort: |
Für diese Tätigkeiten sind den Beschäftigten feste, flüssigkeitsdichte und ausreichend langstulpige Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten haben diese Handschuhe zu benutzen. Einmalhandschuhe aus Latex sind für diese Arbeiten ungeeignet, weil
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Frage: |
Wer bezahlt den Hautschutz (Handschuhe, Pflegesalben)? |
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Antwort: |
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Betroffene Hauterkrankte, die an einem BGW-Hautschutzseminar teilgenommen haben, werden mit einem Starterpaket versorgt. |
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