Hauptsache Hautschutz >>

Frage:

Muss ein Unternehmen mit einem Beitragszuschlag rechnen, wenn der BGW ein Mitarbeiter mit einer Hauterkrankung gemeldet wird?

Antwort:

Nein, laut Satzung der BGW werden zwar Beitragszuschläge für bestimmte Versicherungsfälle erhoben, die Meldung eines hauterkrankten Mitarbeiters stellt aber noch keinen solchen dar. Im Gegenteil: Mit adäquater medizinischer Behandlung und geeigneten Hautschutzmaßnahmen soll, möglichst schon im Frühstadium, verhindert werden, dass daraus eine schwere Erkrankung entsteht, die den Betroffenen zur Berufsaufgabe zwingen könnte. Erst das wäre gegebenenfalls eine Berufskrankheit und damit ein Versicherungsfall im Sinne der Satzung der BGW.


Frage:

Sollten vor Lehrbeginn in hautbelastenden Berufen vorsichtshalber Allergietests durchgeführt werden?

Antwort:

Nein, nach wie vor ist es nicht möglich, vor der ersten Exposition gegenüber einer bestimmten Substanz herauszufinden, wer für eine Sensibilisierung durch diesen Stoff prädisponiert sind. Sogenannte prophetische Allergietestungen sind daher nicht möglich.


Frage:

Wo finde ich weiterführende Hinweise für den Berufsalltag sowie Empfehlungen für Führungskräfte, Experten und Mitarbeiter zum Thema Hautschutz?

Antwort:

Hierzu haben wir eine eigene Rubrik für Sie vorbereitet.


Frage:

Muss im Gesundheitsdienst der Unternehmer den Beschäftigten Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen?

Antwort:

Ja, beim Umgang mit Körperflüssigkeiten oder -ausscheidungen müssen die Beschäftigten geeignete Schutzhandschuhe tragen, die das Unternehmen zur Verfügung stellen muss. Da zunehmend mehr Handschuhträger eine Empfindlichkeit (Allergie) gegen Latex entwickeln, empfiehlt die BGW

  • puderfreie Latexhandschuhe (gepuderte sind nicht mehr erlaubt!)
  • Vinylhandschuhe oder
  • Handschuhe aus anderen Materialien wie etwa Nitril, PVC oder Neopren

zu verwenden.


Frage:

Wer bezahlt den Hautschutz (Handschuhe, Pflegesalben)?

Antwort:

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Betroffene Hauterkrankte, die an einem BGW-Hautschutzseminar teilgenommen haben, bekommen von der BGW ein Starterpaket.


Frage:

Gibt es einen Handschuh, den man generell empfehlen kann?

Antwort:

Den "optimalen Handschuh" gibt es leider nicht. Unterschiedliche Risiken erfordern unterschiedliche Materialien. Der Einsatz gepuderter Latexhandschuhe jedoch ist aufgrund ihrer hohen Allergiegefahr grundsätzlich nicht gestattet.

Friseure:
Für chemische Tätigkeiten im Friseurhandwerk empfehlen wir Vinylhandschuhe (alternativ Nitrilhandschuhe), da Vinyl beständig gegen die meisten Friseurchemikalien ist.

WICHTIG:
Diese Handschuhe dürfen nur einmal verwendet werden, da sonst der Schutz Ihrer Hände nicht gewährleistet ist! Zum Haarewaschen benutzen Sie am besten einen Wasch- oder Haushaltshandschuh mit längerer Stulpe, den Sie mehrmals verwenden können. Wichtig ist, dass Sie die Handschuhe nach dem Gebrauch gut trocknen.


Pflege:
Auch für die Grundpflege in Pflegeeinrichtungen bietet sich ein Vinylhandschuh an. Tipp: Ungepuderte Handschuhe sind meist hautfreundlicher.
Für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten ist unbedingt ein Haushaltshandschuh mit langer Stulpe erforderlich. Wichtig ist, dass Sie die Handschuhe nach dem Gebrauch gut trocknen. Latexhandschuhe (auch ungepudert) sind für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten ungeeignet.


Frage:

Wie finde ich für meine Hände die richtigen Hautschutz- und Pflegeprodukte? Woher bekomme ich sie?

Antwort:

Lassen Sie sich am besten von Ihrem Betriebsarzt beraten. Entsprechend Ihrer Tätigkeit und der damit verbundenen Gefährdung wählt er die geeigneten Mittel aus. Präparate mit Duft- und Konservierungsstoffen sollten Sie möglichst vermeiden.

Bei beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Haut angegriffen wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu sorgen (Handschuhe, milde Hautreinigungsmittel, Hautschutz- und Pflegeprodukte).

Wichtig ist eine regelmäßige Pflege der Haut auch in der Freizeit.


Frage:

Gegen welche Stoffe bestehen im Gesundheitsdienst die häufigsten Allergien?

Antwort:

Latex, Flächen- und Instrumentendesinfektionsmittel, Duft- und Konservierungsstoffe, Gummiinhalts- und Zahnfüllstoffe. Die meisten Handekzeme unserer Versicherten (Gesundheitsdienst, Friseure) sind jedoch nicht allergisch bedingt, sondern Abnutzungsekzeme aufgrund der massiven Belastung der Haut durch Feuchtigkeit.


Frage:

Mir stehen am Arbeitsplatz keine Handschuhe und Hautschutzcremes zur Verfügung. Was kann ich tun?

Antwort:

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen geeignete Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich zunächst an Ihren Abteilungsleiter. Auch Betriebsarzt, Sicherheitsingenieur, Dienstleitung, Hygienebeauftragte oder die betriebliche Interessenvertretung sind mögliche Ansprechpartner.

Benötigen Sie weitergehende Hilfe, wenden Sie sich bitte an das Schulungs- und Beratungszentrum der BGW - das schu.ber.z.


Frage:

Ich arbeite in der Pflege und habe rote, raue und rissige Hände. Besteht eine Allergie gegen das Desinfektionsmittel?

Antwort:

Der größte Risikofaktor für Hautschäden im Gesundheitsdienst ist die Feuchtarbeit: der Kontakt mit Wasser und das Tragen von Handschuhen. Es ist daher besonders wichtig, zu häufiges Händewaschen zu reduzieren. Waschen Sie die Hände nur, wenn Verschmutzungen sichtbar sind. Meistens liegt keine Allergie gegen das Desinfektionsmittel vor. Dies können Sie bei Ihrem Hautarzt testen lassen. Sollten Sie eine Allergie gegen einen Inhaltsstoff des Desinfektionsmittels haben, lässt sich in der Regel ein gut verträgliches Ersatzprodukt finden.


Frage:

Ich glaube, dass meine Hautveränderungen durch meinen Beruf verursacht sind. Was kann ich tun?

Antwort:

Wenden Sie sich an Ihren Betriebs- oder Hautarzt. Wenn Sie einverstanden sind, meldet er Ihre Erkrankung der Berufsgenossenschaft. Sie können natürlich auch direkt Kontakt mit dem schu.ber.z, dem Schulungs- und Beratungszentrum der BGW, aufnehmen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir dann ein individuelles Rehabilitationskonzept. Zusätzlich bieten wir für verschiedene Berufsgruppen Hautschutzseminare an.

In der Vielzahl der Fälle gehen die Hauterscheinungen durch geeignete Schutz- und Pflegemaßnahmen zurück, und es ist ein nahezu beschwerdefreies Arbeiten möglich.


Frage:

Habe ich eventuell eine Berufskrankheit an den Händen?

Antwort:

Eine Berufskrankheit der Haut (BK Nr. 5101, Berufskrankheitenverordnung) liegt vor, wenn:

  • die Hauterkrankung durch den Beruf verursacht ist,
  • sie schwer oder wiederholt rückfällig ist,
  • Sie aus medizinischen Gründen gezwungen sind, Ihre Tätigkeit aufzugeben und
  • Sie die Tätigkeit tatsächlich bereits aufgegeben haben.

Dies trifft zum Glück in den meisten Fällen (noch) nicht zu. Die Berufsgenossenschaft als Ihr Partner bietet Ihnen aber schon im Vorfeld Hilfe an. Wenden Sie sich an uns. Wir haben verschiedene Möglichkeiten, vorbeugend aktiv zu werden. Auch das schu.ber.z, das Schulungs- und Beratungszentrum der BGW, hilft Ihnen weiter.


Frage:

Wenn ich Handschuhe trage, schwitzen meine Hände stark. Was kann ich dagegen tun?

Antwort:

Tragen Sie Handschuhe grundsätzlich nur so lange wie nötig. Wechseln Sie zwischen Feucht- und Trockenarbeiten, so oft es geht. Viele haben gute Erfahrungen mit Baumwollhandschuhen als Unterziehhandschuh gemacht. Diese müssen Sie regelmäßig wechseln, wenn sie durchfeuchtet sind. Unterstützend gibt es gerbstoffhaltige Hautschutzprodukte, die der Schwitzneigung in Handschuhen entgegenwirken. Ihr Betriebsarzt berät Sie.