Beiträge in der BGW
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie stellt eine Haftpflichtversicherung für den Unternehmer dar – gegen die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten seiner Mitarbeiter. Deshalb zahlen für die gesetzliche Unfallversicherung allein die Arbeitgeber Beiträge.

Die BGW erwirtschaftet keine Gewinne. Sie legt lediglich real entstandene Kosten um. Die Beitragsberechnung erfolgt daher immer rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr. Im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen schlagen die BGW-Beiträge auch im Jahr 2013 (für das Beitragsjahr 2012) sehr gering zu Buche. Pro 100 Euro Entgelt des Versicherten zahlt der Arbeitgeber:
- eines gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Unternehmens nur 44 Cent bis 1,91 Euro Beitrag.
- Für alle anderen Unternehmen liegt die Spanne zwischen 46 Cent und 3,01 Euro.
Übrigens: Die Beitragsgrundlagen für das Jahr 2012 hat der Vorstand der BGW Anfang April 2013 beschlossen. Im Anschluss erhalten die Unternehmen ihren Beitragsbescheid für das Jahr 2012.
Mehr Informationen rund um den Beitrag:
- Alles Wichtige zur Beitragsberechnung
- Ausfülltipps zum Entgeltnachweis. Sie können Ihre Daten auch online melden!
- Doppelte Entgeltmeldung: Hinweise und BGW-Betriebsnummer gemäß DEÜV
- Infos und Service zum Beitragsbescheid
- Weitere wichtige Informationen zum Beitrag
- Das Formular für das Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung)
- Unsere Bankverbindungen
- Der Gefahrtarif bewertet das Unfallrisiko eines Unternehmens.
- Die BGW ist vom Gesetzgeber verpflichtet, Fremdumlagen zu erheben.
- Beachten Sie unsere Berechnungsbeispiele!
- Die häufig gestellten Fragen (FAQ) bieten nützliche Zusatzinformationen.
Servicenummer für Versicherungs- und Beitragsfragen
- Telefon: (040) 202 07 - 11 90
- E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de






