Beiträge in der BGW

Foto: 1-Euro-Geldstück auf Euro-Scheinen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie stellt eine Haftpflichtversicherung für den Unternehmer dar – gegen die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten seiner Mitarbeiter. Deshalb zahlen für die gesetzliche Unfallversicherung allein die Arbeitgeber Beiträge.

Die BGW erwirtschaftet keine Gewinne. Sie legt lediglich real entstandene Kosten um. Die Beitragsberechnung erfolgt daher immer rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr. Im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen schlagen die BGW-Beiträge auch im Jahr 2010 sehr gering zu Buche. Pro 100 Euro Entgelt des Versicherten zahlt der Arbeitgeber:

  • eines gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Unternehmens nur 44 Cent bis 1,91 Euro Beitrag.
  • Für alle anderen Unternehmen liegt die Spanne bei 46 Cent bis 2,97 Euro.

  • Übrigens: Die Beitragsgrundlagen für das Jahr 2010 hat der Vorstand der BGW Anfang April 2011 beschlossen. Im Anschluss erhalten die Unternehmen ihren Beitragsbescheid für das Jahr 2010.

Mehr Informationen rund um den Beitrag:

Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen

  • Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
  • Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
  • E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de