Beiträge >> Entgeltnachweis >>

Frage:

Ich habe keine Beschäftigten. Muss ich trotzdem eine Meldung abgeben?

Antwort:

Ja. Der Entgeltnachweis ist dann als "Fehlanzeige" zurückzusenden. Prüfen Sie bitte aber trotzdem, ob Sie die Formularfelder 6. bis 9. ausfüllen müssen.


Frage:

Für die Entgeltmeldung an die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag benötige ich die Betriebsnummer des Unfallversicherungs-Trägers, also der BGW. Wie lautet sie?

Antwort:

Die BGW-Betriebsnummer (BBNR-UV) lautet: 15186676. Sie finden die Betriebsnummer auch in der Fußzeile der Briefbogen der Unternehmerbetreuung.


Frage:

Die Entgelte der Beschäftigten müssen ab 2009 an die Einzugsstelle für den Gesamtversicherungsbeitrag gemeldet werden. Entfällt damit der Entgeltnachweis an die BGW?

Antwort:

Nein. Während einer Übergangszeit bis 2014 müssen Sie die Entgelte sowohl an die Einzugsstelle als auch an die BGW melden.


Frage:

Für die Meldung zum Gesamtversicherungsbeitrag benötige ich neben meiner Kundennummer (Mitgliedsnummer) und der Betriebsnummer der BGW auch den Strukturschlüssel für mein Unternehmen. Von wem bekomme ich diese Daten?

Antwort:

Wir teilen allen Mitgliedern der BGW diese Daten im Anschreiben zum Entgeltnachweis mit. Sofern Ihnen unser Schreiben nicht mehr vorliegt, senden wir es Ihnen gerne nochmals zu.

Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen

  • Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
  • Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
  • E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de

Frage:

Werden im Zusammenhang mit der Entgeltmeldung an die Einzugsstelle neue Mitgliedsnummern beziehungsweise Kundennummern vergeben?

Antwort:

Nein. Die bisherige Kundennummer gilt. Bitte geben Sie bei einer Meldung an die Einzugsstelle immer Ihre Kundennummer an. Die BGW hat vor Jahren die Mitgliedsnummern durch Kundennummern ersetzt.


Frage:

Ich benötige meine Mitgliedsnummer für die Meldung an die Einzugsstelle. Wo finde ich sie?

Antwort:

Die BGW hat die Mitgliedsnummern vor Jahren auf Kundennummern umgestellt. Bitte geben Sie bei einer Meldung an die Einzugsstellen immer Ihre Kundennummer an. Die Kundennummer finden Sie in den Versicherungsunterlagen und auf allen Schreiben der Abteilung Unternehmerbetreuung.


Frage:

Im sv.net Benutzerhandbuch unter dem Kapitel „Meldung zur Sozialversicherung erstellen“ wird darauf hingewiesen, dass unter „Gefahrtarifstelle“ die Gefahrtarifstelle einzutragen ist, die der zuständige Unfallversicherungsträger mitgeteilt hat. Was muss ich als Mitglied der BGW hier eintragen?

Antwort:

Im Anschreiben zum Entgeltnachweis haben wir Ihnen die für die Meldung an die Einzugsstelle relevanten Daten mitgeteilt. Mitglieder der BGW tragen in das Feld „Gefahrtarifstelle“ den Strukturschlüssel ein!


Frage:

Mein Betrieb ist bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Nun habe ich eine Aushilfe eingestellt. Ändert sich dadurch etwas für mich?

Antwort:

Stellen Sie Personal ein, brauchen Sie dies nicht in jedem einzelnen Fall sofort bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die Beschäftigten, ob auf Dauer oder nur kurzfristig eingestellt, müssen Sie aber im jährlichen Entgeltnachweis aufführen. Die Entgelte dieser Beschäftigten werden bei der nächsten Beitragsberechnung berücksichtigt. Denken Sie bitte auch an die Meldung für die Einzugsstelle.


Frage:

Ich wollte eine Online-Meldung abgeben. Leider habe ich meine PIN nicht mehr. Woher bekomme ich eine neue PIN?

Antwort:

Fordern Sie Ihre PIN entweder telefonisch, schriftlich oder per E-Mail von der BGW an.

Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen

  • Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
  • Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
  • E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de

Die BGW stellt die PIN immer auf dem Postweg zu.


Frage:

Kann ich auch Korrekturmeldungen online abgeben?

Antwort:

Ja. Dafür benötigen Sie die PIN, die wir Ihnen mit dem Entgeltnachweis des jeweiligen Jahres übermittelt haben.


Frage:

Kann ich für zurückliegende Jahre Korrekturmeldungen online erfassen?

Antwort:

Ja. Die dafür notwendigen PINs senden wir Ihnen auf Anforderung zu. Für jedes Jahr erhalten Sie eine eigene PIN.

Fordern Sie Ihre PIN bitte entweder telefonisch, schriftlich oder per E-Mail von der BGW an.

Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen

  • Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
  • Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
  • E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de

Die BGW stellt die PIN immer auf dem Postweg zu.


Frage:

Muss ich zusätzlich zur Online-Meldung auch den Entgeltnachweis zurücksenden?

Antwort:

Nein. Entweder Sie nutzen den Service des "Online-Entgeltnachweises" oder Sie senden uns den ausgefüllten Entgeltnachweis per Post zurück.