| Beiträge >> Beitragsbescheid >> | ||
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Frage: |
Dem Beitragsbescheid lag ein Änderungsformular bei. Muss dieses Formular in jedem Fall ausgefüllt an die BGW zurückgesendet werden? |
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Antwort: |
Nein. Schicken Sie die Änderungsanzeige nur ab, wenn sich wirklich etwas im Unternehmen geändert hat. |
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Frage: |
Die im Beitragsbescheid angegebene Lohnsumme ist falsch. Kann ich sie berichtigen lassen? |
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Antwort: |
Ja, Sie haben folgende Möglichkeiten die Lohnsummendaten ändern zu lassen:
Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen
Wenn Sie unseren Online-Entgeltnachweis nutzen wollen, können Sie die PIN benutzen, die in Ihrem Entgeltnachweis (Versand November jeden Jahres) steht. Falls dieser Ihnen nicht mehr vorliegt, können Sie die PIN telefonisch, schriftlich oder per E-Mail von der BGW anfordern.
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Frage: |
Hat die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb Einfluss auf die Höhe des Beitrages? |
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Antwort: |
Nein. Die Beitragshöhe richtet sich nicht nach der Anzahl der "Köpfe", sondern ergibt sich aus der Höhe des Entgelts der Beschäftigten. |
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Frage: |
Warum fällt für mein Unternehmen ein "Mindestbeitrag" an? Wir haben doch erst im Dezember mit dem Unternehmen begonnen. |
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Antwort: |
Der Jahresbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung errechnet sich nach dem meldepflichtigen Jahresbruttoentgelt der Beschäftigten. Eröffnet ein Unternehmen im Laufe eines Kalenderjahres, so ist es möglich, dass ein anteiliger Jahresbeitrag von unter 30 Euro errechnet wird. Dieser Beitrag wird dann immer auf den vom Vorstand der BGW festgesetzten Mindestbeitrag angehoben. Für das Umlagejahr 2010 beträgt der Mindestbeitrag 30 Euro. Für den Beitrag zur Unternehmerversicherung (freiwillige Pflicht- und Höherversicherung) gilt diese Regelung nicht. |
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Frage: |
Warum stehen auf dem Beitragsbescheid und dem Überweisungsträger unterschiedliche Beträge? |
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Antwort: |
Grundsätzlich wird die Forderung in der letzten Zeile im Beitragsbescheid unter „Ihr Gesamtbeitrag“ oder „Gesamtforderung“ ausgewiesen. Wenn aber Rückstände oder Guthaben aus vorangegangenen Bescheiden bestehen, errechnen wir für Sie den Differenzbetrag und übernehmen den Forderungsbetrag ins Überweisungsformular. Diesen Betrag bitten wir Sie zu überweisen. |
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Frage: |
Ich bin bei Ihnen als Unternehmer versichert. Setze ich als „Entgelt“ meine Versicherungssumme oder mein Einkommen ein, um meinen Beitrag zu errechnen? |
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Antwort: |
Maßgeblich ist die Versicherungssumme. Mit der Berechnungsformel errechnen Sie Ihren Jahresbeitrag ohne Schwierigkeiten. |
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Frage: |
Ist es richtig, dass ich für meine Unternehmerversicherung einen Bescheid über den Beitrag und daneben noch einen Vorschussbescheid auf diese Versicherung erhielt? |
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Antwort: |
Ja! Alle Unternehmer erhalten separate Bescheide über den Beitrag für die/den
Die BGW ist damit dem vielfach durch Unternehmer geäußerten Wunsch einer Trennung der Personal- und Unternehmerversicherung nachgekommen. Die Trennung der unterschiedlichen Versicherungen bringt mehr Transparenz in die Beitragsbescheide.
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Frage: |
Warum hat sich der Beitrag zum Insolvenzgeld verändert? |
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Antwort: |
Das Insolvenzgeld wurde von der BGW letztmalig im April 2009 für das Umlagejahr 2008 als "Auftragsleistung" für die Bundesagentur für Arbeit eingezogen. Auf die Höhe des Beitrages zur Insolvenzumlage hatte die BGW keinen Einfluss. Seit 01.01.2009 sind die Krankenkassen verpflichtet, das Insolvenzgeld als "Auftragsleistung" einzuziehen. Der Beitragssatz (Beitragsjahr 2009) wird hierfür von der Bundesregierung festgesetzt. |
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Frage: |
Warum wird der Beitrag für die Unternehmerversicherung nicht nach meinem tatsächlichen Einkommen berechnet? |
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Antwort: |
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit unterliegen erfahrungsgemäß Schwankungen und lassen sich in der Regel erst nach Ablauf des Geschäftsjahres feststellen. Das Geschäftsjahr muss nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Letztlich wäre der Steuerbescheid abzuwarten. Sowohl die Leistungen im Schadensfall als auch die Beiträge könnten damit nicht zeitgerecht berechnet werden. Die BGW hat sich für die Versicherung nach festen Summen (Versicherungssumme) entschieden. Die Versicherungssummen für das Jahr 2010 betrugen mindestens 16.000 Euro (Ost) und 19.000 Euro (West). Seit 1. Januar 2011 beträgt die Versicherungssumme für das gesamte Bundesgebiet einheitlich 19.000 Euro.
können sich auf Antrag bis zum Höchstbetrag von zurzeit 84.000 Euro versichern. Versicherungsberechtigt sind auch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes ohne Beschäftigungsverhältnis, die im Unternehmen mitarbeiten. |
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Frage: |
Ich habe im letzten Jahr einen Beitragsvorschuss gezahlt. Wo finde ich diesen auf dem Beitragsbescheid wieder? |
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Antwort: |
Geleistete Vorschüsse weist der Bescheid unter „Geleistete Zahlungen für ...“ aus. |
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Frage: |
Was ist das Insolvenzgeld? |
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Antwort: |
Das Insolvenzgeld ist ein Lohnersatz, den die Agenturen für Arbeit im Falle einer Unternehmenspleite an die Arbeitnehmer für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zahlen. Die Beiträge zum Insolvenzgeld wurden letztmalig für das Umlagejahr 2008 – im April 2009 – von den gewerblichen Berufsgenossenschaften im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erhoben. In Zukunft übernehmen die Krankenkassen diese Aufgabe. |
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Frage: |
Wer legt den Beitragsfuß fest? |
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Antwort: |
Den Beitragsfuß, der für alle Beitragszahler gleich hoch ist, beschließt der Vorstand der BGW jährlich neu. Vereinfacht gesagt spiegelt der Beitragsfuß das Verhältnis zwischen den Entgelten/den Versicherungssummen und den Ausgaben der BGW wider. Durch die Einführung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) wurden für die Umlage 2009 erstmalig zwei Beitragsfüße festgelegt:
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Frage: |
Wie errechnet sich der Beitrag zur Berufsgenossenschaft? |
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Antwort: |
Ihr Beitrag setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Das sind im Einzelnen das gemeldete Entgelt bzw. die Versicherungssumme, die Gefahrklasse und der Beitragsfuß. Hinzu kommen die Fremdumlagen. Zum leichteren Verständnis und zum Nachrechnen haben wir einige Berechnungsbeispiele für Sie zusammengestellt. |
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Frage: |
Wo finde ich auf dem Bescheid den Betrag, den ich an die BGW zu überweisen habe? |
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Antwort: |
Grundsätzlich wird die Forderung in der letzten Zeile im Beitragsbescheid unter „Ihr Gesamtbeitrag“ oder „Gesamtforderung“ ausgewiesen. Wenn aber Rückstände oder Guthaben aus vorangegangenen Bescheiden bestehen, errechnen wir für Sie den Differenzbetrag und übernehmen den Forderungsbetrag ins Überweisungsformular. Diesen Betrag bitten wir Sie zu überweisen. |
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