Fremdumlagen
Die BGW erhebt nicht nur Beiträge in eigener Sache, sondern ist vom Gesetzgeber verpflichtet, weitere Beiträge (sogenannte Fremdumlagen), die nicht für ihre eigenen Aufgaben bestimmt sind, festzusetzen und einzuziehen.

Insolvenzen
Mit Einführung des UVMG zum 01.01.2009 zogen die Berufsgenossenschaften im April 2009 letztmalig das Insolvenzgeld (Beitragsjahr 2008) ein. Danach übernahmen die Krankenkassen diese Aufgabe. Auf die Höhe des Beitrags zur Insolvenzgeldumlage der Bundesagentur für Arbeit haben weder die Berufsgenossenschaften noch die Krankenkassen Einfluss. Den Beitragssatz legt das Bundesarbeitsministerium jährlich fest.
Das Insolvenzgeld wird im Falle einer Unternehmenspleite für drei Monate vor Insolvenzeröffnung über die Agenturen für Arbeit an die Arbeitnehmer als "Lohnersatz" ausgezahlt.
Fragen zum Insolvenzgeld klären Sie bitte ab sofort mit der zuständigen Krankenkasse.
Lastenverteilung unter den Berufsgenossenschaften (nach UVMG)
Berufsgenossenschaften, die wie die BGW den expandierenden Dienstleistungssektor versichern, sollen nach dem Willen der Politik einen stärkeren Solidarbeitrag leisten. Das bisherige Verfahren des Lastenausgleichs zwischen den Berufsgenossenschaften wird aus diesem Grund vom Jahr 2008 bis 2013 durch eine umfassendere, sogenannte Lastenverteilung abgelöst. Gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Einrichtungen sind von der Zahlung dieses Ausgleichs befreit.
- Kurz und knapp: häufige Fragen (FAQ) und die dazugehörigen Antworten
Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen
- Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
- Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
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