Beitrag 2010: Gesetzesreform bringt Änderungen in der Berechnung
Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) vom 30.10.2008 zieht Änderungen beim Berechnen der BGW-Beiträge und der Fremdlasten nach sich – ab dem Umlagejahr 2008.

Insolvenzgeld
Seit 01.01.2009 haben die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Krankenkassen oder Mini-Job-Zentralen) die Erhebung des Beitrags zum Insolvenzgeld übernommen.
Lastenverteilung
Aufgrund des neu geregelten Prinzips der Lastenverteilung zwischen den Berufgenossenschaften ergeben sich folgende Auswirkungen auf die diesjährigen Beiträge:
Auswirkungen der Gesetzesreform von 2008
Nachdem der Gesetzgeber eine Reform der solidarischen Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften durchgeführt hat, erfolgt nun bis 2013 der Umstieg auf das neue System. Wie im Vorjahr verlief auch in der Umlage für 2010 die schrittweise Einführung des neuen Verteilungsmaßstabs für die BGW-Mitgliedsbetriebe noch einmal relativ glimpflich. Grund hierfür ist, dass die BGW weiter gewachsen ist und im Jahr 2010 neben mehr Mitgliedern auch ein Anstieg der gemeldeten Entgelte zu verzeichnen war.
Der Beitragsfuß aus der Eigenumlage der BGW konnte in Höhe von 2,10 auf Vorjahresniveau beschlossen werden. Der Berechnung der Beiträge für die gemeinnützigen Unternehmen liegt allein dieser Beitragsfuß zugrunde. Zur Beitragsberechnung der nicht gemeinnützigen Unternehmen kommt zu diesem "Basisbeitragsfuß" von 2,10 ein "Zusatzbeitragsfuß" für die Lastenverteilung nach Neurenten in Höhe von 0,07 hinzu, sodass der "Gesamtbeitragsfuß" für die nicht gemeinnützigen Unternehmen jetzt bei 2,17 (Vorjahr: 2,14) liegt. Der Beitragssatz nach Entgelten, der oberhalb eines Freibetrags von 184.000 Euro Arbeitsentgelt pro Mitgliedsunternehmen anfällt, steigt auf nunmehr 0,207 Prozent (Vorjahr: 0,177 Prozent).
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