11.01.2013

Arbeitsschutzbetreuung – Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

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Jeder Arbeitgeber in Deutschland möchte – und muss – seine Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen. Unterstützung und Beratung bei dieser Aufgabe bietet ihm die Arbeitsschutzbetreuung – die im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Auf diesen Seiten zeigen wir, wie Unternehmen diese optimal organisieren können.

Warum überhaupt Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Ein gut organisierter Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt entscheidend zum Unternehmenserfolg bei: Er verhindert unnötige und folgenschwere Verletzungen und Erkrankungen. Er reduziert die Kosten für Personalausfall, Beschaffung von Ersatzkräften, Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe und so weiter. Und er steigert das Engagement und die Motivation der Mitarbeiter und fördert so die Produktivität.

Organisation der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, muss sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Dabei stehen verschiedene Betreuungsformen zur Auswahl. Unser Suchassistent hilft, die passende zu finden. Viele Fragen zur konkreten Organisation beantwortet auch die Rubrik FAQ.

Melden Sie sich bei uns!

Die BGW selbst bietet keine Arbeitsschutzbetreuung an. Wir helfen unseren versicherten Unternehmen mit den Informationen in dieser Rubrik und mit unserem Beratungsangebot, die Betreuung zu organisieren. Nehmen Sie bitte bei Bedarf Kontakt mit uns auf.
Wir überprüfen, ob und wie unsere versicherten Unternehmen die Arbeitsschutzbetreuung organisiert haben. Sollten Sie uns Ihre Betreuungsform noch nicht mitgeteilt haben, holen Sie dies bitte mit unserer Faxvorlage (PDF) nach.

Gesetzliche Grundlage

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die gesetzliche Grundlage. Die BGW hat es in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2 konkret umgesetzt. Ausführliche Erläuterungen dazu bietet unsere Broschüre Informationen zur DGUV Vorschrift 2.

DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (1. Januar 2011)

"Informationen zur DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsformen"

Arbeitsschutz gut organisieren. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Ihren Betrieb