DGUV Vorschrift 2: Änderungen bei der Arbeitsschutzbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern
Gesunde Mitarbeiter, erfolgreiches Unternehmen – Arbeitsschutz zahlt sich für Sie und Ihren Betrieb aus. Und dabei sind Sie nicht allein: Ihr Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft beraten und betreuen Sie in Sachen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.
Geregelt war diese betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung bisher in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "BGV A2". Mit der neuen Fassung, die zum 1.1.2011 unter dem Titel "DGUV Vorschrift 2" in Kraft getreten ist, ergeben sich Änderungen für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern.

Was Sie wissen müssen
- Informieren Sie sich über die Änderungen und machen Sie sich mit den Aufgaben- und Leistungskatalogen der Vorschrift vertraut.
- Sprechen Sie mit Ihrem Betriebsarzt und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Prüfen Sie gemeinsam die bestehenden Dienstleistungsverträge – eventuell müssen sie angepasst werden. Dabei helfen Ihnen die Vorgaben zu den Aufgaben und Leistungen in den Anhängen der Vorschrift.
Haben Sie Fragen zur Zuordnung des Wirtschaftszweigs (WZ-Schlüssel) oder fragen Sie sich, welche Betreuungsgruppe für Sie die richtige ist? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir haben eine Service-Hotline für Sie eingerichtet: (0800) 200 30 330. (Anrufe aus dem deutschen Festnetz sind kostenlos; bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können eventuell Kosten entstehen.)
Oder senden Sie eine E-Mail an unseren Fachbereich "Arbeitsschutzbetreuung".
Die interaktive Information der DGUV zur Vorschrift 2 liefert einen kompakten Überblick und kann online bearbeitet oder auf den eigenen Rechner geladen werden.
DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (1. Januar 2011) |
mehr |
"Informationen zur DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsformen" |
mehr |




