Alternative bedarfsorientierte Betreuung
Diese Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten in bestimmten Branchen und Regionen offen. Sie ist branchenspezifisch ausgerichtet und bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, indem sich die Unternehmensleitung selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert.
Wie funktioniert die alternative bedarfsorientierte Betreuung?
In Schulungen wird der Unternehmer im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit weitergebildet (6 Lehreinheiten à 45 Minuten). Anschließend nimmt er an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil. Als Schulungsunterlagen dienen die Inhalte unserer Rubrik "Gesund und sicher arbeiten".
Nur bei zusätzlichem Bedarf oder wichtigen Veränderungen im Betrieb muss sich der Unternehmer von einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitsicherheit (oder gegebenenfalls von beiden) beraten lassen. Diese werden vom jeweiligen Kooperationspartner vermittelt.
Wie finden Sie einen Anbieter?
- Suchen Sie in unserem Verzeichnis der Schulungstermine einen Kooperationspartner aus, der in Ihrer Nähe eine Schulung anbietet. Hinter jedem Schulungstermin finden Sie einen Link zu den Kontaktdaten des Anbieters. Fragen Sie den Kooperationspartner nach den Konditionen für die Betreuung. Schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab und melden Sie sich zur Schulung an.
Für welche Branchen wird diese Betreuungsform angeboten?
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung gibt es bisher für Friseurbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Tiermedizin, Therapeutische Praxen, Beauty & Wellness, Unternehmen für Schädlingsbekämpfung und Pflegeeinrichtungen. Weitere Branchen und Kooperationspartner sind in Vorbereitung. Die BGW kooperiert bei dieser Betreuungsform mit Dach- und Standesorganisationen (Innungen, Kammern und so weiter) und Dienstleistungsunternehmen im Arbeitsschutz.
Welche anderen Betreuungsformen stehen zur Auswahl?
- Regelbetreuung für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Regelbetreuung für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten. Bei mehr als 50 Beschäftigten ist diese Variante der Regelbetreuung die einzig mögliche Betreuungsform.
Finden Sie mit unserem Suchassistenten heraus, welche Betreuungsformen für ein Unternehmen Ihrer Größenordnung in Frage kommen.
Wie muss die BGW informiert werden?
Die Meldung erfolgt über Ihre Dach- und Standesorganisation beziehungsweise das kooperierende Dienstleistungsunternehmen. Sie selbst müssen uns nichts melden.
Weitere Informationen zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung finden Sie in den FAQ.
Dach- und Standesorganisationen sowie betriebsärztliche und sicherheitstechnische Dienstleistungsunternehmen, die Kooperationspartner der BGW für die alternative bedarfsorientierte Betreuung werden möchten, finden Informationen in unserer Rubrik "Kooperationspartner werden".
- Sie haben Fragen rund um die alternative Betreuung? Kontaktieren Sie uns!





