06.10.2009

Ausgabe 4/2009

Titelbild Young Help 4/2009

In der neuen Ausgabe der YOUNG HELP erklärt ein Experte, was im Umgang mit muslimischen Patienten besonders wichtig ist. Er gibt Hintergrundinformationen, um kulturell und religiös bedingte Einstellungen und Verhaltensweisen besser zu verstehen. Wie wichtig regelmäßige Pausen im Arbeitsalltag sind und wie man es vermeidet in den Teufelskreis der Hektik zu geraten - auch dazu gibt es Tipps im neuen Heft. Eine Etikette-Expertin erläutert die wichtigsten Verhaltensregeln und hilft dabei, auf der nächsten Betriebsfeier nicht versehentlich ins Fettnäpfchen zu treten. Außerdem: Trendsport Wandern und Schutz gegen Erkältung.

Lesen Sie im Volltext:

"Wer bekommt das Rezept für die Magentropfen?" - Datenschutz in der Arztpraxis

"Wer bekommt das Rezept für die Magentropfen?"

Mitarbeiterinnen und Patienten stehen am Empfangstresen einer Arztpraxis. Ganz wichtig ist der Datenschutz überall dort, wo andere mithören können - zum Beispiel am Empfang einer Arztpraxis. Als Franziska diese Frage in das voll besetzte Wartezimmer hineingerufen hatte, wurde sie erst einmal von ihrer Teamleiterin zur Seite genommen. „Damit hast du gerade gegen den Datenschutz verstoßen“, erfuhr die junge Auszubildende zu ihrer Verblüffung. Hätten Sie's gewusst? In YOUNG HELP verrät ein Experte, wo die größten Diskretionsfallen lauern.

Es ist gar nicht so einfach im Trubel des Praxisalltags die Übersicht zu behalten und darauf zu achten, dass die Patientendaten auch wirklich geheim bleiben. Deswegen hat Dr. Hans-Joachim Menzel, Stellvertretender Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, für die Leserinnen von YOUNG HELP eine Selbst-Checkliste zusammengestellt.

Immer diskret

  • Können Patienten ihre Daten und ihr Anliegen am Empfang schildern, ohne dass neugierige Ohren mithören? Wenn nicht, eine Diskretionszone – etwa wie in Banken – schaffen. Sind Empfang und Wartebereich offen gestaltet, sodass ein Mithören „unvermeidlich“ ist, sollten die Patienten ihre Daten selbst auf einem Anamnesebogen eintragen.
  • Ist sichergestellt, dass Karteikarten und Patientenakten am Empfang oder im Behandlungszimmer nie unbeaufsichtigt herumliegen?
  • Sind Bildschirm und Faxgerät so aufgestellt, dass kein Unbefugter die Daten lesen kann? Wenn nicht, für einen Sichtschutz sorgen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie beim Telefonieren mit der Nennung des Namens in Verbindung mit Auskünften keine unerwünschten Mithörer haben!
  • Landen schief ausgedruckte Überweisungen oder schriftliche Notizen mit Namen und Rezeptwunsch des Patienten im Papierkorb und dann im Altpapiercontainer? Besser: Einen zweiten Korb nutzen und diese Papiere anschließend im Aktenvernichter entsorgen.
  • Ist dafür gesorgt, dass Reinigungskräfte keinen Zugang zu Schränken mit Patientendaten haben?
  • Besitzt der Computer einen passwortgeschützten Bildschirmschoner, falls bei Hektik der Empfang zeitweise unbesetzt bleiben muss? Wird das Passwort in regelmäßigen Abständen verändert? Werden die Passwörter von Kolleginnen, die die Praxis verlassen haben, umgehend gelöscht? Sind Virenschutzprogramme vorhanden?

Schweigen ist Pflicht

  • Wissen Sie, dass alle persönlichen Daten von Patienten wie Personalien, Grund des Arztbesuchs, Krankenversicherung sowie Angaben über die weitere Untersuchung und Behandlung dem Datenschutz unterliegen? Das heißt, dass Sie über diese Dinge nur mit Ihrem Chef und den Kolleginnen sprechen dürfen. Allen anderen gegenüber besteht Schweigepflicht. Dazu zählen auch die Kolleginnen, die nichts mit der Behandlung des Patienten zu tun haben, die Polizei, Behördenmitarbeiter sowie die Angehörigen des Patienten. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der Patient ausdrücklich einer Weitergabe von Informationen an nahe Verwandte oder zum Beispiel an das Arbeitsamt zustimmt. Das ist dann aber allein die Aufgabe des Arztes.
  • Die Schweigepflicht gilt natürlich ebenfalls außerhalb der Praxis. Auch Freunden oder Verwandten dürfen Sie absolut nichts über die Patienten mitteilen.

Sicher entsorgt?

  • Patientenakten dürfen nicht mit dem normalen Müll entsorgt werden. Das Risiko, dass die Informationen in falsche Hände gelangen, ist zu groß. Das Gleiche gilt für Sicherungskopien auf CD oder DVD. Auch wenn Hilfskräfte bei der Vernichtung von Patientendaten helfen, trägt die Praxis die Verantwortung dafür, dass Unbefugte nicht in den Akten lesen.

Ihr gutes Recht

  • Patienten haben das Recht, eine Auskunft zu allen Daten, die in der Praxis über sie gespeichert wurden, zu erhalten.
  • Sie haben aber kein Recht auf Informationen über andere Personen – etwa Freunde – die in der gleichen Praxis behandelt werden: Datenschutz!

Medientyp: Magazin Young Help