11.04.2011

Auch "Ein-Euro-Jobs" sind gesetzlich unfallversichert

Bild: Ein-Euro-Münze

Seit den Arbeitsmarktreformen – Stichwort "Hartz IV" – können Bezieher des neuen Arbeitslosengelds II sogenannte Ein-Euro-Jobs annehmen. Auch bei diesen gemeinnützigen Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung:

Wer eine Arbeitsgelegenheit nach Hartz IV wahrnimmt, ist über seine Einsatzstelle versichert. Dabei fallen für die Einsatzstelle keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an, da die Ein-Euro-Entlohnung nicht als Arbeitsentgelt gilt.

"Ein-Euro-Jobber", die in Betrieben im Zuständigkeitsbereich der BGW eingesetzt werden, erhalten im Versicherungsfall Leistungen von der BGW.

Bei der Arbeit gut versichert - Infoflyer für Ein-Euro-Jobber

Ein-Euro-Jobs in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - Informationen für Maßnahmeträger und Einsatzstellen