11.04.2011
Auch "Ein-Euro-Jobs" sind gesetzlich unfallversichert
Seit den Arbeitsmarktreformen – Stichwort "Hartz IV" – können Bezieher des neuen Arbeitslosengelds II sogenannte Ein-Euro-Jobs annehmen. Auch bei diesen gemeinnützigen Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung:
Wer eine Arbeitsgelegenheit nach Hartz IV wahrnimmt, ist über seine Einsatzstelle versichert. Dabei fallen für die Einsatzstelle keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an, da die Ein-Euro-Entlohnung nicht als Arbeitsentgelt gilt.

"Ein-Euro-Jobber", die in Betrieben im Zuständigkeitsbereich der BGW eingesetzt werden, erhalten im Versicherungsfall Leistungen von der BGW.
Bei der Arbeit gut versichert - Infoflyer für Ein-Euro-Jobber |
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Ein-Euro-Jobs in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - Informationen für Maßnahmeträger und Einsatzstellen |
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