Änderung der Bezugsgröße 2011 (Mindestversicherungssumme)

Die Bezugsgröße ist ein zentraler Wert der gesamten Sozialversicherung. Hieraus werden andere Werte, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind, abgeleitet. Die Bezugsgröße wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung ermittelt. Sie beträgt in den alten Bundesländern jährlich 31.500 Euro, monatlich 2.625 Euro. Die Bezugsgröße für die neuen Bundesländern beträgt jährlich 26.880 Euro und monatlich 2.240 Euro.

In der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt die Bezugsgröße unter anderem

  • die Pflichtversicherungssumme für gesetzlich und satzungsgemäß versicherte Unternehmer und
  • die Mindestversicherungssumme für freiwillig Versicherte.

Änderungen dieser Versicherungssummen haben Einfluss auf die Geldleistungen im Versicherungsfall und auf die Beitragshöhe.

Die Pflichtversicherungssumme für die kraft Gesetzes versicherten selbstständig Tätigen und kraft Satzung versicherten Unternehmer und Unternehmerinnen sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes beträgt für das gesamte Bundesgebiet 19.000 Euro. Die Mindestversicherungssumme für die freiwillig Versicherten beträgt ebenfalls 19.000 Euro. Berechnungsbeispiele finden Sie hier.

Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen

  • Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
  • Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
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