Beratung
Im Vordergrund der Präventionsarbeit steht die Beratung der Betriebe durch unsere Arbeitsschutzexperten und Aufsichtspersonen. Die Beratung umfasst alle Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und informiert über die notwendige Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Praxisnahe Prävention bedeutet für uns, Sie in die Lage zu versetzen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Dafür bieten wir nicht nur Betriebsberatungen, Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung sowie Medienangebote, sondern stehen Ihnen auch direkt für Fragen zu Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie das Informationsangebot von bgw-online.
Zum Leistungsangebot der BGW im Bereich Beratung gehört weiterhin:
- Die Erforschung der Ursachen von Unfällen und Berufskrankheiten. Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur ihrer Verhütung,
- Erarbeitung der Unfallverhütungsvorschriften sowie wichtiger Regelungen für die BGW durch die Fachausschüsse,
- Mitwirkung der BGW am deutschen und europäischen Normenwerk,
- Aktive Sicherheitswerbung auf Messen und Veranstaltungen,
- Der steigenden Sensibilität gegenüber Schadstoffen am Arbeitsplatz wird mit immer verfeinerten Messmethoden Rechnung getragen. Die dafür nötigen Mess- und Analyseverfahren werden ständig weiterentwickelt.
Beratung und Kooperation
2008 waren im Bereich Prävention waren 72 Aufsichtspersonen für die mehr als 565.000 Mitgliedsunternehmen der BGW tätig. Dieses Verhältnis macht deutlich, dass bei der Auswahl der Betriebe, die vor Ort beraten und überwacht wurden, Prioritäten gesetzt werden mussten. Die Präventionsdienste nahmen im Jahr 2008 insgesamt 3.153 Besichtigungen in Betrieben vor Ort vor. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl waren die Einschätzung der Gefährdungssituation (Unternehmen, Branche, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Tätigkeit) sowie die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle.
Unfalluntersuchungen und Berufskrankheitenermittlungen
Zu den Aufgaben der Präventionsdienste gehört die Untersuchung von Arbeitsunfällen sowie die Ermittlung bei Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten. Die Präventionsdienste wurden im Jahr 2008 bei insgesamt 386 Arbeitsunfällen und 820 Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten tätig.
Arbeitsunfälle werden genauer untersucht, wenn die Anzeige darauf schließen lässt, dass vermeidbare Sicherheitsmängel den Schadensfall verursacht haben. Vorrangiges Ziel ist es, diesen Mangel abzustellen und dafür zu sorgen, dass sich ein Unfall dieser Art nicht wiederholt. Oftmals ergeben sich daraus auch wichtige Anhaltspunkte für betriebsübergreifende Präventionsmaßnahmen.
Eine Unfalluntersuchung kann auch erforderlich werden, wenn die Bezirksverwaltungen zusätzliche Informationen benötigen oder wenn zu prüfen ist, ob Dritte für Unfallkosten in Regress zu nehmen sind (zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit, Haftung von Maschinenherstellern usw.).
Das Berufskrankheiten-Verfahren ist Aufgabe der BGW-Bezirksverwaltungen. In Zweifelsfällen werden die Präventionsdienste um Ermittlungen vor Ort und um eine Stellungnahme gebeten. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Ermittlungen 2007 um rund 24,5 Prozent. Der Schwerpunkt der Erkrankungen lag bei Wirbelsäulen- (230 Ermittlungen) und Hauterkrankungen (203).
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