Frage 8:
Wo steht eigentlich, dass der Unternehmer spezielle Schutzhandschuhe, zum Beispiel bei Allergien zur Verfügung zu stellen hat?

Antwort:

  • In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit ist festgelegt, dass der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstung auswählen und den Beschäftigten bereitstellen darf, die den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen (vergleiche PSA-BV §2 (1) 4.). Das bedeutet, dass vorliegende Allergien bei der Auswahl des Hautschutzes und der Handschuhe berücksichtigt werden müssen.