Frage 6:
Wo steht eigentlich, dass der Unternehmer verpflichtet ist, gegebenenfalls auch verschiedene Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen?

Antwort:

  • Bestehen am Arbeitsplatz verschiedene (Haut-)Gefährdungen, kann es notwendig sein, dass unterschiedliche Handschuhe vom Arbeitgeber bereitgestellt werden müssen, um in jedem Fall eine Schutzwirkung zu gewährleisten. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz.

Im Gesundheitsdienst bedeutet dies in der Regel, dass zwei Kategorien von Handschuhen zur Verfügung gestellt werden müssen:

  • 1. Handschuhe für Pflegetätigkeiten als Schutz vor Infektionsgefahren. Diese Handschuhe müssen dünnwandig, flüssigkeitsdicht und allergenarm sein (siehe BGR 250/TRBA 250, Pkt. 4.1.3)

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