Frage 4:
Wo steht eigentlich, wann Schutzhandschuhe vom Unternehmer bereitgestellt werden müssen?

Antwort:

  • Zeigt sich durch die Gefährdungsanalyse, dass eine hautgefährdende Tätigkeit vorliegt, und sind alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft, muss der Arbeitgeber eine sogenannte persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen - das bedeutet auch die Versorgung des Arbeitnehmers mit geeigneten Handschuhen (siehe Arbeitsschutzgesetz).
  • Die TRGS 531 spezifiziert diese Anforderung in Pkt. 6 (1) für den Bereich der Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten.
  • Die BGR 250/TRBA 250, Pkt. 4.1.3, regelt die Bereitstellung von Handschuhen bei möglicher Infektionsgefährdung: hier sind dünnwandige, flüssigkeitsdichte, allergenarme Handschuhe in ausreichender Stückzahl für den Beschäftigten als Schutzausrüstung bereitzustellen.