Frage 3:
Wo steht eigentlich, dass der Unternehmer seine Mitarbeiter zum Thema Hautschutz zu unterweisen hat?

Antwort:
Der Unternehmer hat die Versicherten gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, mündlich und arbeitsplatzbezogen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahren und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Das schließt natürlich das Thema Hautschutz ein.





