Frage 2:
Wo steht eigentlich, dass der Unternehmer einen Hautschutzplan erstellen muss?

Antwort:
- Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer, entsprechende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu treffen. Das heißt, dass er einen Hautschutzplan erstellen muss, wenn eine hautgefährdende Tätigkeit vorliegt.
- BGR 197, Pkt. 3.2.1
- Auch die TRGS 401, Pkt. 7.4 sieht einen Hautschutzplan vor: Er ist in der Nähe des Arbeitsplatzes (zum Beispiel am Handwaschplatz) an gut sichtbarer Stelle auszuhängen. In übersichtlicher und leicht verständlicher Form sind dort die erforderlichen Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen den einschlägigen hautgefährdenden Tätigkeiten zuzuordnen.





