Frage 12:
Wo steht eigentlich, dass Mitarbeiter bei hautgefährdenden Tätigkeiten keinen Schmuck an den Händen tragen dürfen?

Antwort:
Für Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, regelt die BGR 250/TRBA 250, Pkt. 4.1.2.6, dass dabei an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden dürfen.
Derartige Gegenstände können die Wirksamkeit der Händedesinfektion vermindern.
Auch bei allgemeinen Feuchtarbeiten (zum Beispiel Hauswirtschaft) birgt das Tragen von Schmuck Risiken.
Deshalb finden sich entsprechende Regelungen für diese Bereiche in der TRGS 401, Pkt. 2.5.





