Frage 12:
Wo steht eigentlich, dass Mitarbeiter bei hautgefährdenden Tätigkeiten keinen Schmuck an den Händen tragen dürfen?

Antwort:

  • Für Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, regelt die BGR 250/TRBA 250, Pkt. 4.1.2.6, dass dabei an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden dürfen.

    Derartige Gegenstände können die Wirksamkeit der Händedesinfektion vermindern.

  • Auch bei allgemeinen Feuchtarbeiten (zum Beispiel Hauswirtschaft) birgt das Tragen von Schmuck Risiken.

    Deshalb finden sich entsprechende Regelungen für diese Bereiche in der TRGS 401, Pkt. 2.5.