Frage 11:
Wo steht eigentlich, dass Hautschutzmittel und Schutzhandschuhe von den Mitarbeitern benutzt werden müssen?

Antwort:

  • Beschäftigte haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Pflicht, für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen (siehe BGV A 1 § 15(1)). Das bedeutet für den Hautschutz: Handschuhe und Hautschutzmittel sind entsprechend der Unterweisung anzuwenden, um die eigene Gesundheit zu schützen und zu erhalten.