Frage 10:
Wo steht eigentlich, welches Desinfektionsmittel benutzt werden muss?

Antwort:
Es gibt außer bei behördlich angeordneten Entseuchungen keine gesetzliche Vorschrift, die die Verwendung eines bestimmten Desinfektionsmittels vorschreibt. Der Betrieb selbst wählt in der Regel das passende Produkt aus der sogenannten "DGHM-Liste" (Liste der geprüften und für wirksam befundenen Desinfektionsmittel von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) entsprechend seinen Anforderungen aus. Um gesundheitliche Aspekte der Mitarbeiter zu berücksichtigen, sollte die Auswahl der Desinfektionsmittel in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt erfolgen.





