Frage 1:
Wo steht eigentlich, was hautgefährdende Tätigkeiten sind?

Antwort:

  • Die Haut kann durch verschiedene äußere Einflüsse wie zum Beispiel Hitze, Kälte, organische Lösungsmittel, waschaktive Substanzen, Wasser etc. geschädigt werden. Im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes erstellen muss. In dieser Gefährdungsanalyse wird auch festgestellt, ob es sich um eine hautgefährdende Tätigkeit handelt.

Wichtige Aspekte im Gesundheitsdienst sind:

  • Feuchtarbeit (siehe TRGS 401)

    Gemäß dieser Regel liegt eine Hautgefährdung vor, wenn

    - Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit, das heißt regelmäßig mehr als 25 Prozent der Schichtdauer (cirka 2 Stunden) mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder

    - sie während eines entsprechenden Zeitraumes feuchtigkeitsdichte Handschuhe tragen oder

    - sie häufig und intensiv ihre Hände reinigen müssen.

  • Für die Altenpflege sind das insbesondere das Tragen von (gepuderten) Latexhandschuhen sowie evtl. der Kontakt mit aldehydhaltigem Desinfektionsmittel.
    (siehe TRGS 401)