31.05.2012
Baustein 110 „Ermitteln“
Wenn festgestellt wird, dass im Betrieb Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, müssen stoff- und tätigkeitsbezogenen Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschafft werden. Die Gefahrstoffe sind in einem Gefahrstoffverzeichnis zusammenzustellen.
Die umfassenden Informationen zum Baustein "Ermitteln" stehen Ihnen im Anhang zur Verfügung.
Medientyp: Arbeitshilfe
Baustein 100 "Überblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen" |
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Baustein 114 „Erfassungsbogen“ |
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Baustein 115 „Gefahrstoffverzeichnis“ |
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Baustein 120 "Gefährdung bewerten" |
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Baustein 130 „Schutzmaßnahmen“ |
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Baustein 132 "Mindeststandards" im Gesundheitsdienst |
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Baustein 133 „Substitutionsprüfung“ |
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Baustein 135 "Information der Beschäftigten" |
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