31.05.2012

Baustein 110 „Ermitteln“

Wenn festgestellt wird, dass im Betrieb Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, müssen stoff- und tätigkeitsbezogenen Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschafft werden. Die Gefahrstoffe sind in einem Gefahrstoffverzeichnis zusammenzustellen.

Die umfassenden Informationen zum Baustein "Ermitteln" stehen Ihnen im Anhang zur Verfügung.

Medientyp: Arbeitshilfe

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Baustein 100 "Überblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen"

Baustein 114 „Erfassungsbogen“

Baustein 115 „Gefahrstoffverzeichnis“

Baustein 120 "Gefährdung bewerten"

Baustein 130 „Schutzmaßnahmen“

Baustein 132 "Mindeststandards" im Gesundheitsdienst

Baustein 133 „Substitutionsprüfung“

Baustein 135 "Information der Beschäftigten"