Gefahrtarif - Unfallrisiken der Berufssparten
Im Gefahrtarif sind die Gewerbezweige der beitragspflichtigen Unternehmen zu Gefahrtarifstellen zusammengefasst. Jeder Gefahrtarifstelle wird eine Gefahrklasse zugeordnet. Diese Gefahrklassen – von 2,1 bis 13,7 – drücken das Unfallrisiko eines Unternehmens aus.

Verschiedene Gewerbe sind zu Klassen mit gleichartigen Risiken zusammengelegt. Als Faustregel gilt: je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger die Beiträge bei gleichem Entgelt.
Spätestens nach sechs Jahren geben die Berufsgenossenschaften ihren Beitragssystemen eine neue Berechnungsgrundlage. So schreibt es das Sozialgesetzbuch vor. Seit Januar 2007 gilt der 3. Gefahrtarif der BGW.
Zum Vergleich finden Sie hier den 2. Gefahrtarif für den Veranlagungszeitraum 2001 - 2006.
Wissenswertes rund um den Gefahrtarif haben wir in Form von häufig gestellten Fragen – FAQ – für Sie zusammengestellt.
Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen
- Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
- Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
- E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de


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