19.11.2009
Entgeltnachweis - wichtige Hinweise für Unternehmer und Steuerberater
Seit dem 1. Januar 2009 sind Unternehmer verpflichtet, bei Entgeltmeldungen an die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch die Daten zur Unfallversicherung anzugeben. Aus diesen gemeldeten Daten erzeugt die Rentenversicherung ab 2010 einen maschinellen Entgeltnachweis und übermittelt ihn an die Berufsgenossenschaft. Für die Übergangszeit bis 2012 ist aber leider die doppelte Meldung nötig - sowohl an die Berufsgenossenschaft als auch an die Rentenversicherung.

Die Meldung zur Sozialversicherung im Rahmen der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) wird also um die Daten zur Berufsgenossenschaft erweitert. Ab 2012 (Meldejahr 2011) müssen Sie dann nur noch an die Einzugsstelle melden.
Daten für die DEÜV-Meldung
Die Rentenversicherung benötigt im Zusammenhang mit der DEÜV-Meldung von den bei der BGW versicherten Unternehmen folgende Daten:
- die Betriebsnummer der BGW (BBNR-UV = 15186676)
- den oder die Strukturschlüssel (Gefahrtarifstelle)
- die Kundennummer (Mitgliedsnummer)
Die Kundennummer setzt sich zusammen aus einem Buchstaben (F, M oder S), sechs Ziffern, einem weiteren Buchstaben und der Endung 00. Die Kundennummer beinhaltet keine Sonderzeichen wie Binde-, Schrägstriche oder Ähnliches.
Diese Daten finden Sie im Anschreiben zum Entgeltnachweis, das die BGW Ende November verschickt hat.
Abgabe des Entgeltnachweises auch online möglich!
Die Entgeltmeldung an die BGW können Sie auch online vornehmen. Aus Sicherheitsgründen benötigen Sie dazu Ihre PIN, die Sie über dem Anschriftenfeld auf dem Entgeltnachweis finden.
Beachten Sie bitte: Ein sogenanntes Kernprüfprogramm der Spitzenverbände der Sozialversicherung prüft Ihre DEÜV-Meldungen hinsichtlich der Plausibilität. Fehlerhafte Meldungen werden abgewiesen. Aufgrund von Erweiterungen des Prüfprogrammes ist es wichtig, dass Sie bei der Eingabe Ihrer Kunden-/Mitgliedsnummer keine Leer- oder Sonderzeichen verwenden. Ansonsten akzeptiert das System ab 01.12.2009 Ihre DEÜV-Meldung nicht.
Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen
- Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
- Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
- E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de
- Zum Thema „neues Meldeverfahren“ erreichen uns sehr viele Anrufe. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr Anruf nicht immer sofort entgegengenommen werden kann.






