Entgeltnachweis 2011 - Hinweise und Tipps
Der jährliche Entgeltnachweis fragt die Informationen ab, die zum Berechnen der Beiträge nötig sind. Die Unternehmer teilen der BGW die Arbeitsentgelte (Lohnsummen) des Jahres mit. Auch wenn Änderungen im Meldeverfahren bevorstehen, erfolgt die Meldung derzeit noch direkt an die BGW.

Stichtag für die Rücksendung des Entgeltnachweises ist immer der 11. Februar des Jahres.
Sie können Ihre Entgeltnachweisdaten auch online melden! Schnell, einfach und sicher – mit Ihrer individuellen PIN!
Nur mit den Entgeltangaben aller Betriebe kann die BGW die Beiträge individuell und passgenau bestimmen. Reicht ein Unternehmen keinen Nachweis ein, muss die BGW die Jahresentgelte schätzen. Die Beitragsberechnung für den Betrieb wird damit ungenauer. Dies wirkt sich meist nachteilig für das Unternehmen aus.
Bitte beachten Sie:
- Ändern sich die Betriebs- oder Inhaberverhältnisse, vermerken Sie dies bitte nicht im Entgeltnachweis, sondern teilen Sie es der BGW in einem getrennten Scheiben mit. Antworten auf die meisten Fragen zum Ausfüllen des Formulars geben die Erläuterungen, die den Entgeltnachweisen beigefügt sind.
- Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten: Nicht im Entgeltnachweis aufzuführen sind die gesetzlich, freiwillig und höher versicherten Unternehmer beziehungsweise die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten ohne Arbeitsvertrag.
- Schüler und Studierende sind - wie alle Arbeitnehmer - während eines Ferienjobs oder Praktikums bei Arbeitsunfällen gesetzlich versichert über den Träger der Unfallversicherung ihres Arbeitgebers. Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts.
- Wichtig für Sie
In der Übergangszeit, die durch den Gesetzgeber bis 2014 verlängert wurde, müssen die Entgelte sowohl an die Einzugsstelle als auch an die BGW gemeldet werden.
Direkte Hilfen zum Entgeltnachweis:
- Das Formular - einfach am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und absenden!
- Hinweise zum Ausfüllen des Entgeltnachweises
- Infos zur doppelten Entgeltmeldung gemäß DEÜV
- Änderungen nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz: Informationen zur Entgeltmeldung - Musteranschreiben
- Der Entgeltkatalog erläutert einzelne Begriffe zum Entgelt.
- Die häufig gestellten Fragen (FAQ) - auf einen Klick!
Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen
- Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
- Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
- E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de





