Beitragssystem & Berechnung
Die Beitragshöhe hängt von der Höhe der Entgelte (E) der Versicherten (Löhne und Gehälter) und den Ausgaben der BGW ab. Zudem spielt das Unfallrisiko in der jeweiligen Gefahrtarifstelle eine Rolle, festgelegt durch die Gefahrklasse (Gk). Den Beitragsfuß (Bf)* berechnet die BGW jeweils abhängig vom Finanzbedarf eines Jahres. Seit Einführung des Unfallversicherungs-modernisierungsgesetzes (UVMG) variiert der Beitragsfuß bei der Umlage für das Beitragsjahr 2010:
- für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Betriebe: Beitragsfuß (Bf) derzeit 2,10
für alle anderen Unternehmen: Beitragsfuß (Bf) derzeit 2,17
Ihr individueller Beitrag errechnet sich nach der folgenden Formel:
*Der Beitragsfuß (Bf) ist ein fester Satz, den die BGW jeweils für ein Beitragsjahr errechnet.

Hier sehen Sie einige Berechnungsbeispiele:
Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen
- Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
- Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
- E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de






