Beitragssystem & Berechnung
Die Beitragshöhe hängt von der Höhe der Entgelte der Versicherten (Löhne und Gehälter) und den Ausgaben der BGW ab. Zudem spielt das Unfallrisiko in der jeweiligen Gefahrtarifstelle eine Rolle, festgelegt durch die Gefahrklasse. Den Beitragsfuß* berechnet die BGW jeweils abhängig vom Finanzbedarf eines Jahres. Seit Einführung des Unfallversicherungs-modernisierungsgesetzes (UVMG) rechnet die BGW mit zwei Beitragsfüßen:
- für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Betriebe: Beitragsfuß derzeit 2,10 (Stand 2012)
für alle anderen Unternehmen: Beitragsfuß derzeit 2,20 (Stand 2012)
Ihr individueller Beitrag errechnet sich nach der folgenden Formel:
*Der Beitragsfuß ist ein fester Satz, den die BGW jeweils für ein Beitragsjahr errechnet.

Hier sehen Sie einige Berechnungsbeispiele auf Basis des neuen Gefahrtarifs mit dem Beitragsfuß aus 2012. Der Beitragsfuß für 2013 steht im April 2014 fest.
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Servicenummer für Versicherungs- und Beitragsfragen
- Telefon: (040) 202 07 - 11 90
- E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de






