Beitragsbescheid
Auch dieses Jahr hat die BGW die Beitragsbescheide im April verschickt. Für die Berechnung der Beiträge sind die Höhe des Entgelts beziehungsweise der Versicherungssumme, Ihre Gefahrklasse und der jährlich neu festzulegende Beitragsfuß maßgeblich (siehe Beitragssystem).

Übrigens: Der Beitragssatz für das Insolvenzgeld wurde erneut gesenkt. Für die Fremdumlagen dient die BGW lediglich als "Inkassostelle", da sie diese Beiträge nicht in eigener Sache erhebt. Das Insolvenzgeld wurde von der BGW letztmalig in der Umlage 2008 von den Unternehmern angefordert.
- Bitte begleichen Sie Ihre Beiträge bis zum 15. des Folgemonats nach Eingang des Bescheides.
Verwenden Sie bitte möglichst die vorbereiteten Überweisungsträger. So helfen Sie, Verwaltungsaufwand und -kosten zu sparen. Sollten Sie der BGW bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung automatisch.
Die wichtigsten Informationen zum Beitrag 2010 haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Haben Sie Fragen zum Beitragsverfahren? Unser Service:
- Kurz und knapp: die häufig gestellten Fragen (FAQ) mit den dazugehörigen Antworten
Servicenummern für Versicherungs- und Beitragsfragen
- Telefon (01803) 670 671 - Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz 0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
- Telefon (040) 202 07 – 11 90 - Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieter kostenlos.
- E-Mail: beitraege-versicherungen@bgw-online.de






