Gefahrstoffe: GHS/CLP-Verordnung – was ist neu?
GHS – das steht für "Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals". Bisher haben sich nicht nur die nationalen Einstufungen und Kennzeichnungen der Gefahrstoffe unterschieden, es galten auch unterschiedliche Einstufungen für Transport und Verwendung. Das führte zu verwirrenden und widersprüchlichen Kennzeichnungen und Angaben im globalen Handel und Transport.

Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem
Die CLP-Verordnung - beziehungsweise das GHS - wurde von den Vereinten Nationen entwickelt und ist inzwischen in europäisches Recht umgesetzt. Sie beinhaltet ein völlig neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Neue Gefahrensymbole: Das Totenkopfsymbol (siehe oben) kennzeichnet nur noch akut toxische Stoffe. Das neue Piktogramm der menschlichen Silhouette mit "Strahlen" markiert die chronisch toxischen wie beispielsweise CMR-Stoffe (krebserzeugend, mutagen und reproduktionstoxisch).
Ein Ausrufezeichen gilt nun für reizende, sensibilisierende und erst in höheren Dosen akut toxische Stoffe.
Und das Gasflaschensymbol kennzeichnet alle Druckgase.

- 28 Gefahrklassen statt der alten 15 Gefahrenmerkmale und neue Gefahrenkategorien: 16 physikalisch/chemische Gefahrenklassen, 10 Gesundheitsgefahrenklassen, 2 Umweltgefahrenklassen.
>> Zur Übersicht der alten und neuen Symbole - Neue, meist höhere Einstufung bekannter Stoffe und Gemische: Alle Gasflaschen, auch nicht-explosive Gase, gehören zur neuen Gefahrklasse "Gase unter Druck" und werden mit dem Gasflaschenpiktogramm gekennzeichnet. Atemwegssensibilisierende Stoffe werden als gefährlich eingestuft und mit dem Symbol des menschlichen Umrisses ausgewiesen.
- Neue Gefahren- und Sicherheitshinweise: Die neuen H-Sätze (Hazard Statements) zur Gefahrenbeschreibung sind wesentlich differenzierter als die alten R-Sätze (Gefahrenhinweise). Die neuen P-Sätze (Precautionary Statements) geben Sicherheitshinweise zu den Punkten "Allgemeines", "Prävention", "Reaktion", "Lagerung" und "Entsorgung".
Für eine schnelle Übersicht bietet die BGW ein Plakat an, das die bisherige der neuen Gefahrenkommunikation gegenübergestellt.
Handlungsbedarf in den Betrieben und Einrichtungen
Aufgrund der neuen Systematik müssen die Unternehmen ihr Gefahrstoffverzeichnis aktualisieren. Auch die Gefährdungsbeurteilung sollten sie entsprechend fortschreiben und um die Gefahrenhinweise und die Maßnahmen aus den neuen H- und P-Sätzen ergänzen.
Betriebsanweisungen und betriebliche Unterweisungsunterlagen müssen überarbeitet werden sowie die Kennzeichnung betriebseigener Behälter angepasst.
Termine und Fristen
Die CLP-Verordnung ist seit Anfang 2009 in Kraft:
- Die Kennzeichnungspflicht gilt für Stoffe ab 1. Dezember 2010, für Stoffgemische ab 1. Juni 2015.
Für Hersteller und Handel gelten Übergangsfristen bei der Kennzeichnung und Einstufung ihrer Produkte. Vor den Stichtagen hergestellte Stoffe oder Stoffgemische dürfen noch zwei Jahre lang mit der alten Kennzeichnung verkauft werden. Bis 2015 enthalten die Sicherheitsdatenblätter die Einstufung nach dem alten und nach dem neuen System. Die Kennzeichnung auf der Verpackung/Etikett darf allerdings nur entweder nach altem oder nach neuem System erfolgen.
- Wissenswertes zum GHS bietet auch eine Seite des Instituts für Arbeitsschutz (IFA).
- GHS-Piktogramme finden Sie auf den englischsprachigen Seiten der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe)
- Weitere Informationen zum Thema "Gefahrstoffe" finden Sie unter "Grundlagen und Forschung". Bitte beachten Sie auch die Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe.
Gefahrstoffe – Kennzeichnung und Einstufung nach GHS/CLP |
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