30.12.2010
DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (1. Januar 2011) | DGUV-Vorschrift2
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 ersetzt die bisher bestehende BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Fassung: Januar 2009)".
Sie enthält Informationen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde, der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 und mit mehr als 10 Beschäftigten sowie der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Betrieben mit weniger als 51 Beschäftigten.

In den Anhängen finden Sie Informationen zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Hinweise zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung und eine Beschreibung möglicher Aufgaben sowie Informationen über den betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Außerdem enthält der Anhang eine Zuordnung der Unternehmensarten der BGW zu den Betreuungsgruppen nach Anlage 2 Abschnitt 2 der DGUV Vorschrift 2.
Unsere Informationsbroschüre stellt Ihnen die DGUV Vorschrift 2 ausführlich vor.
Die häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den Betreuungsmodellen finden Sie hier.
- Haben Sie Fragen zur Zuordnung des Wirtschaftszweigs (WZ-Schlüssel) oder fragen Sie sich, welche Betreuungsgruppe für Sie die richtige ist? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir haben eine Service-Hotline für Sie eingerichtet: (0800) 20 03 03 30. (Anrufe aus dem deutschen Festnetz sind kostenlos; bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können eventuell Kosten entstehen.)
Oder senden Sie eine E-Mail an unseren Fachbereich "Arbeitsschutzbetreuung".
- Bitte beachten Sie: Seit dem 1.1.2011 hat die neue DGUV Vorschrift 2 die BGV A2 abgelöst. Dadurch ergeben sich Veränderungen für die Arbeitsschutzbetreuung in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.
Medientyp: BGW vorschriften/regeln
"Informationen zur DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsformen" |
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