24.03.2010
Grundsätze der Prävention | BGVA1
Die BGV A1 ist die zentrale Basisvorschrift des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks für die Prävention. Sie verzahnt das berufsgenossenschaftliche Satzungsrecht mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht.

Seit 1. Januar 2004 ist bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften die neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) einheitlich und flächendeckend in Kraft getreten.
Das Konzept der BGV A1 kommt ohne Detailvorschriften aus und stärkt damit die von Politik und Verbänden geforderte höhere Eigenverantwortung des Unternehmers für den betrieblichen Arbeitsschutz. Auch die Versicherten werden unmittelbar in die Pflicht genommen, den Unternehmer bei seinen Vorkehrungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen.
Zu den wesentlichen Inhalten der BGV A1 zählen:
- die Pflichten des Unternehmers wie beispielsweise Beurteilen der Arbeitsbedingungen, Unterweisen der Beschäftigten oder Maßnahmen bei Mängeln,
- die Pflichten der Versicherten wie etwa die Unterstützung des Unternehmers bei Sicherheitsmaßnahmen, verantwortungsbewusstes Verhalten oder Melden von Gefahren und Mängeln im Arbeitsbereich,
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes: sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Maßnahmen bei besonderen Gefahren, Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstung
- Die BG-Regel BGR A1 erläutert und konkretisiert die BGV A1.
Medientyp: BGW vorschriften/regeln


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