06.11.2009

Berufsgenossenschaftliche Regel - Grundsätze der Prävention (vom Oktober 2005, Fassung Januar 2009) | BGRA1

Titel: BGR A1 Grundsätze der Prävention

Diese BG-Regel konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1), die zentrale Basisvorschrift des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks für die Prävention. Die BGV A1 verzahnt das berufsgenossenschaftliche Satzungsrecht mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht.

Die BGR A1 richtet sich in erster Linie an den Unternehmer und gibt ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Gegenüber der Fassung vom Oktober 2005 sind Aktualisierungen vor dem Hintergrund des Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetzes in den §§ 15 ff SGB VII eingetreten. Diese wurden in Anhang 1 dieser aktualisierten Fassung übernommen. Im Übrigen bleibt die BGR A1 vom Oktober 2005 unverändert. Sie beinhaltet folgende Themengebiete:

  • Pflichten des Unternehmers
  • Pflichten der Versicherten
  • Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes: Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung /Sicherheitsbeauftragte, Maßnahmen bei besonderen Gefahren, Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstungen

Im Anhang finden Sie Auszüge aus den zitierten Vorschriften sowie weitere Vorschriften und Regeln.

Medientyp: BGW vorschriften/regeln

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