01.07.1999

Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst | BGR206

Diese BG-Regel findet Anwendung auf Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst und dient zur Erläuterung der notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz bei Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst. Sie findet auch Anwendung in anderen Bereichen, bei denen Gesundheitsgefährdungen wie im Gesundheitsdienst auftreten, zum Beispiel Krankentransporte.

Sie findet keine Anwendung auf Desinfektionsarbeiten im Rahmen der gewerblichen Produktion oder von Dienstleistungen außerhalb des Gesundheitswesens, zum Beispiel Tierhaltung oder Kosmetik- und Friseurhandwerk.

Medientyp: BGW vorschriften/regeln

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