30.04.2011
Gesetzliche Versicherung für ehrenamtlich Tätige | TV-GV0-E
Ehrenamtliche Mitarbeiter von Organisationen und Betrieben, die sich im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege engagieren, können bei der BGW versichert sein.
Der Versicherungsschutz der BGW – gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten – gilt auch dann, wenn eine Organisation gar keine fest angestellten Mitarbeiter bei der BGW versichert hat.
Versichert sind alle das Ehrenamt betreffenden Tätigkeiten, einschließlich der damit verbundenen notwendigen Wege.
Für den Versicherungsschutz ehrenamtlicher Mitarbeiter muss kein Beitrag entrichtet werden – unser umfassendes Leistungsangebot gilt natürlich dennoch.
Versicherungsschutz zum Nulltarif! Diese Broschüre erläutert in aller Kürze Wissenswertes rund um die gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtliche. Sie erläutert das ganzheitliche Konzept von Prävention und Rehabilitation sowie das Beitragssystem.

- Wir tragen die Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.
- Wir zahlen das Verletztengeld als Ersatz für Ihren Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation.
- Wir sichern Sie im Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit mit einer Rente ab.
- Wir sorgen im Todesfall für die Hinterbliebenen: Je nach Sachlage zahlen wir Renten, Sterbegeld, Überführungskosten oder Beihilfen.
Medientyp: BGW themen


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