30.04.2011
Freiwillige Höherversicherung für Friseure | TV-FHV-9
Im Friseurhandwerk sind auch die Unternehmer persönlich bei der BGW versichert. Bereits mit Aufnahme der Tätigkeit bieten wir einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten.
Damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall finanziell so wenig wie möglich belastet werden, empfehlen wir Ihnen, die Versicherungssumme Ihrem tatsächlichen Einkommen anzupassen.
Die Sicherung Ihres Lebensstandards hat Priorität – nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Versicherungssumme zwischen Pflicht- und Höchstversicherungssumme frei zu wählen. So profitieren Sie von größter Flexibilität und einem individuell abgestimmten Leistungsspektrum.
Diese Broschüre erläutert in aller Kürze Wissenswertes rund um die freiwillige Höherversicherung für Friseure. Sie beschreibt außerdem das ganzheitliche Konzept von Prävention und Rehabilitation sowie das Beitragssystem.

- Wir tragen die Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.
- Wir zahlen das Verletztengeld als Ersatz für Ihren Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation.
- Wir sichern Sie im Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit mit einer Rente ab.
- Wir sorgen im Todesfall für die Hinterbliebenen: Je nach Sachlage zahlen wir Renten, Sterbegeld, Überführungskosten oder Beihilfen.
Medientyp: BGW themen


Download (0.77MB)



