31.03.2011
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb | TP-SiB
Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie eine wichtige Funktion. Sie sind vom Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft dazu vorgesehen, den Unternehmer bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Sicherheitsbeauftragte sind wichtig.
Nach § 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII) ist ein Unternehmer mit regelmäßig 20 oder mehr Beschäftigten verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Die Ernennung erfolgt in Absprache mit der gewählten Mitarbeitervertretung, dem Betriebs- und Personalrat. Da der Sicherheitsbeauftragte sowohl für den Unternehmer als auch für die Kollegen ein fachkundiger Ansprechpartner in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist, empfiehlt sich sein Einsatz auch in kleineren Betrieben und Arbeitsbereichen ab zehn Beschäftigten.

Sicherheitsbeauftragter zu werden, ist ein Ehrenamt. Wir möchten Sie mit dieser Broschüre überzeugen, sich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen stark zu machen. Wir bieten Informationen über Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter sowie nützliche Tipps, die zu Ihrer erfolgreichen Arbeit beitragen.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit Fachinformationen, Seminaren und einem umfangreichen Beratungsangebot.
Diese Broschüre hilft dabei, sich in Unternehmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz stark zu machen. Sie enthält Informationen über die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sowie viele nützliche Tipps, die zu einer erfolgreichen Arbeit beitragen.
Im Anhang finden Sie außerdem:
- Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
- Rechtsvorschriften für die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten
- Aushang "Sicherheitsbeauftragte"
- Anzeige "Bestellung als Sicherheitsbeauftragter"
Medientyp: BGW themen


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