30.12.2010
„Informationen zur DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsformen“ | TP-DGUV-Vorschrift2
Die BGW bietet ihren Kunden verschiedene Wege an, um die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren. Diese – der seit dem 1.1.2011 gültigen DGUV Vorschrift 2 entsprechend überarbeitete – Broschüre erläutert ausführlich die drei möglichen Betreuungsformen und gibt konkrete Praxisbeispiele.

Ein Unternehmer kann nicht alle Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes allein wahrnehmen. Daher schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) jedem Arbeitgeber vor, dass er das Know-how eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen muss, sobald er einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt. Die gültigen Bestimmungen dazu legt die Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" fest. Der Unternehmer kann - je nach Betriebsgröße - zwischen mehreren Betreuungsformen auswählen:
Die Informationsbroschüre erklärt außerdem, welche Aufgaben Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen.
Bitte beachten Sie: Seit dem 1.1.2011 hat die neue DGUV Vorschrift 2 die BGV A2 abgelöst. Dadurch ergeben sich Veränderungen für die Arbeitsschutzbetreuung in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Betreuungsmodellen finden Sie in unserer FAQ-Rubrik.
- Haben Sie Fragen zur Zuordnung des Wirtschaftszweigs (WZ-Schlüssel) oder fragen Sie sich, welche Betreuungsgruppe für Sie die richtige ist? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir haben eine Service-Hotline für Sie eingerichtet: (0800) 200 30 330. (Anrufe aus dem deutschen Festnetz sind kostenlos; bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können eventuell Kosten entstehen.)
Oder senden Sie eine E-Mail an unseren Fachbereich "Arbeitsschutzbetreuung".
Medientyp: BGW themen
DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (1. Januar 2011) |
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