01.01.2007
Stabil und sicher - 3. Gefahrtarif der BGW | SX-F3G
Alle sechs Jahre geben die Berufsgenossenschaften ihren Beitragssystemen eine neue Berechnungsgrundlage – den Gefahrtarif. So schreibt es das Sozialgesetzbuch vor. 2007 ist es bei Ihrer BGW wieder soweit. Der neue Tarif wird erstmals im Frühjahr 2008 bei der Berechnung Ihres Beitrags für 2007 angewandt.
Im Gefahrtarif sind die Gewerbezweige der beitragspflichtigen Unternehmen zu Gefahrtarifstellen zusammengefasst. Jeder Gefahrtarifstelle wird eine Gefahrklasse zugeordnet. Diese Gefahrklassen – von 2,1 bis 13,7 – drücken das Unfallrisiko eines Unternehmens aus. Im Gefahrtarif werden einzelne Gewerbe zu Klassen mit gleichartigen Risiken zusammengefasst.
Als Faustregel gilt: Je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger die Beiträge bei gleichem Entgelt.

Seit Januar 2007 gilt der neue Gefahrtarif der BGW. Die Beitragserhebung erfolgt bei den Berufsgenossenschaften im Wege einer "nachträglichen Bedarfsdeckung". Daher wirkt sich die neue Gefahrklasse erst im Beitrag für das Jahr 2007 aus. Die Bescheide hierfür ergehen im April 2008.
Den Gefahrtarif für den Veranlagungszeitraum 2001 - 2006 stellen wir Ihnen nach wie vor zu Ihrer Information zur Verfügung.
Medientyp: BGW info


Download (0.16MB)





