01.05.1998
Technische Regeln für Gefahrstoffe - Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung | TRGS 525
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm regelmäßig der Entwicklung entsprechend angepasst.

Anwendungsbereich
(1) Diese TRGS legt fest und erläutert, welche Maßnahmen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung zum Schutz der Beschäftigten nach dem Stand der Technik zu treffen sind, wenn in diesen Bereichen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
(2) Folgende Arbeitsverfahren und Arbeitsbereiche werden im Rahmen dieser TRGS nicht behandelt:
- Sterilisation und Desinfektion mit Gasen
- Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
- Umgang mit ionisierenden Strahlen
- Reinigungsarbeiten, die für Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung nicht spezifisch sind.
Medientyp: Technische Regel


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