22.09.2009

Warum sind Arbeitnehmer eigentlich gesetzlich unfallversichert? - BGW: Unfallversicherung für Arbeitnehmer ist zugleich Haftpflichtversicherung für Unternehmen

Foto: Patientin wird an einem Trainingsgerät zur Stärkung der Rückenmuskulatur eingewiesen Die Berufsgenossenschaft kümmert sich um eine effektive Heilbehandlung
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In der Diskussion um die Zukunft der Sozialversicherungen kommt immer wieder die Frage auf: Warum sind Arbeitnehmer in Deutschland eigentlich gesetzlich unfallversichert? Das hat gute Gründe, informiert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), zweitgrößter Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Arbeitnehmer sind dadurch vor existenziellen Risiken wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geschützt.

Es muss nicht gleich eine Querschnittlähmung oder eine Krebserkrankung durch Asbest sein - das Arbeitsleben birgt Gefahren genug. „Schon eine hartnäckige Hauterkrankung oder ein Beinbruch nach einem Stolperunfall im Betrieb können längeren Arbeits- und Verdienstausfall verursachen oder gar eine weitere Berufsausübung unmöglich machen“, weiß Sandra Kollecker von der BGW. In vielen Ländern der Erde ist es Sache der Arbeitnehmer, sich dagegen zu versichern - mit der Folge, dass viele überhaupt nicht versichert sind. Um den Arbeitgeber in Regress zu nehmen, wenn die Unfallursache in dessen Verantwortung liegt, müssen sie kostspielige Schadenersatzprozesse mit ungewissem Ausgang anstrengen.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Anders in Deutschland. Hier sind Arbeitnehmer automatisch über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert, und jedes Unternehmen ist automatisch Mitglied der Berufsgenossenschaft seiner Branche. Dadurch ist es gegen das Risiko versichert, für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten seiner Mitarbeiter haften zu müssen. „Die gesetzliche Unfallversicherung ist daher Haftpflichtversicherung der Unternehmer und Unfallversicherung der Arbeitnehmer zugleich“, erläutert die BGW-Sozialversicherungsexpertin. „Beide profitieren davon.“ Ein zusätzlicher Vorteil für Beschäftigte ist es, dass für die Beiträge allein der Arbeitgeber aufkommt. Dies ist so, weil jeder Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern hat.

Effektive Heilbehandlung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Arbeitgebern wie Arbeitnehmern umfassende Sicherheit. Die Berufsgenossenschaft regelt die Abwicklung eines Schadensfalles mit allen strittigen Fragen und kümmert sich um eine effektive Heilbehandlung. Kann die Erwerbsfähigkeit nicht vollständig wiederhergestellt werden, zahlt sie eine Rente. Außerdem erhalten Arbeitnehmer jede geeignete Hilfe, um an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Versichert sind alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. So gehören nicht nur die Arbeiten am normalen Arbeitsplatz dazu, sondern auch Geschäftsreisen, Fortbildungen und sogar der Arbeitsweg.

Effiziente Präventionsprogramme

Die gesetzliche Unfallversicherung springt aber nicht nur ein, nachdem Arbeitnehmer verunglückt oder erkrankt sind. „Mindestens ebenso wichtig ist es, die Risiken bereits im Vorwege zu minimieren“, so Sandra Kollecker weiter. „Dazu hat die BGW eine Vielzahl effizienter Präventionsprogramme entwickelt, die sie ihren versicherten Unternehmen branchenspezifisch und meistens völlig kostenlos anbietet.“

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Medientyp: Presseinformation

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