10.06.2009
Zurück in den Job - dank Reha. BGW: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten dürfen nicht das berufliche Aus bedeuten
Ob Treppensturz mit Schädel-Hirn-Verletzung oder schwerwiegende Hauterkrankung - wer von einem schweren Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit getroffen wird, läuft zusätzlich Gefahr, seinen Job aufgeben zu müssen. Dank umfassender Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung haben Berufstätige jedoch gute Chancen, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, meldet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

„Speziell geschulte Reha-Berater sorgen gemeinsam mit den Ärzten sowie Unfall- und Reha-Kliniken dafür, dass die Heilbehandlung schnell und reibungslos verläuft“, erläutert Sozialversicherungsexpertin Sandra Kollecker von der BGW, der zweitgrößten gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Die notfallmedizinische Akutversorgung der Versicherten wird dabei - je nach Bedarf - ergänzt durch eine ambulante oder stationäre ärztliche Weiterbehandlung, durch orthopädische Hilfsmittel, weitere Therapien sowie häusliche Krankenpflege. Wenn solche Leistungen erforderlich sind, muss nichts dafür zugezahlt werden. Sollten Komplikationen im Heilverlauf oder Probleme mit behandelnden Ärzten auftauchen, steht der Reha-Berater bereit, um eine Lösung zu finden.
Arbeitsplatzbezogene Rehabilitation
Anders als bei den Krankenkassen beschränkt sich das Aufgabengebiet der Berufsgenossenschaften nicht nur auf die medizinische Rehabilitation, sondern umfasst auch die berufliche und soziale Wiedereingliederung. Eine arbeitsplatzspezifische Rehabilitation, bei der die täglichen Belastungen und Bewegungsabläufe des jeweiligen Berufs simuliert werden, erleichtert dabei den Einstieg in die alte Tätigkeit. Kann diese nicht mehr in vollem Maße fortgeführt werden, bemüht sich die BGW zusammen mit dem Arbeitgeber, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine geeignete Stelle zu finden, die möglichst gleichwertig ist. Dabei bietet sie Beratung und finanzielle Unterstützung an, vom Bau eines behinderungsgerechten Zugangs zum Arbeitsplatz über Weiterbildungsmaßnahmen bis hin zur Umschulung in einen neuen Beruf. Darüber hinaus hilft die BGW verunglückten oder erkrankten Versicherten auch, wieder aktiv am Gemeinschaftsleben teilnehmen zu können, etwa durch psychosoziale Betreuung und Zuschüsse für einen rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung oder des Autos.
Berufliche und soziale Wiedereingliederung
„Bei jedem Fall gilt das Motto 'Rehabilitation vor Rente' - unsere Reha-Berater tun ihr Möglichstes, um den Patienten wieder ins Berufs- und Alltagsleben eingliedern zu können“, betont Sandra Kollecker. „Davon profitieren alle: der Beschäftigte, der nicht aufs Abstellgleis geschoben wird, der Arbeitgeber, der nicht dauerhaft auf einen erfahrenen Mitarbeiter verzichten muss, und die Sozialkassen, die weniger belastet werden.“
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Medientyp: Presseinformation

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