15.06.2009
Monoklonale Antikörper der ATC Klasse L01XC: Bewertung unter Arbeitsschutzaspekten
Das Poster wurde anlässlich des 34. Wissenschaftlichen Kongresses des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapother (ADKA) e.V. entwickelt und enthält fachspezifische Informationen zum Thema monoklonaler Antikörper.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung haben Apotheker auch die Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Arzneimitteln zu bewerten. Da die Informationsbeschaffung zu den gefährlichen Eigenschaften der Stoffe in der Praxis ein Problem darstellt, stellte die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) bereits 2003 belastbare Daten zu den antineoplastisch wirksamen Arzneistoffen zur Verfügung. In dieser Gruppe waren die konventionellen Zytostatika unter gefahrstoffrechtlichen Aspekten schon immer im Fokus der Betrachtung. Seit einigen Jahren werden vermehrt monoklonale Antikörper (mAk) in der Antitumortherapie eingesetzt. Sie interagieren nicht direkt mit der DNA. Dennoch stellt sich die Frage, ob diese Arzneistoffe krebserzeugende (K), erbgutverändernde (M), fruchtschädigende (entwicklungsschädigende
) oder fortpflanzungsgefährdende (fruchtbarkeitsgefährdende
) Eigenschaften aufweisen. Zu den Schutzmaßnahmen, die beim beruflichen Umgang getroffen werden müssen, bestehen unterschiedliche Auffassungen, die nicht zuletzt auch durch wirtschaftliche Interessen bestimmt werden. Dies führt gegenwärtig bei den Verantwortlichen und Durchführenden zu einer hohen Verunsicherung.
Autor(en): Halsen, G.; Krämer, I.
Medientyp: Plakat


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